RBB-Skandal: Prozess mit Schlesinger wird verschoben

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Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
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Der RBB-Skandal beschäftigt seit Monaten die Berliner Justiz. Das bleibt wohl noch länger so. Ex-Intendantin Schlesinger und der ARD-Sender werden sich erst im nächsten Jahr vor Gericht treffen.

Der Prozess zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und der fristlos entlassenen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger wird später starten als zunächst geplant. Das Berliner Landgericht II hat einen ersten Verhandlungstermin vom November dieses Jahres auf den 15. Januar 2025 verschoben, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Nach ihren Angaben hat der RBB als beklagte Partei um die Verschiebung gebeten. Zuvor hatte der Sender über den neuen Termin berichtet. Der RBB äußerte sich nicht zu dem laufenden Verfahren. 

Jeweils beide Parteien erheben Forderungen. Schlesinger klagte zuerst gegen den öffentlich-rechtlichen RBB. Die 63-Jährige verlangt nach früheren Gerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt. 

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Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im RBB-Skandal

Der RBB reagierte mit einer sogenannten Widerklage und fordert von Schlesinger nach früheren Gerichtsangaben im Wesentlichen die Rückzahlung variabler Vergütungen. Das Gericht hatte die RBB-Forderung auf knapp 270 000 Euro beziffert. Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender RBB in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung an der Spitze. Schlesinger trat als ARD-Vorsitzende zurück und wurde als RBB-Intendantin fristlos entlassen. Schlesinger hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, darunter auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert an, wie ein Behördensprecher sagte. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. 

Text: dpa/ Redaktion: JN

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