Mehrere Bundesländer überarbeiten zurzeit die Staatsverträge zu den ARD-Sendern. Berlin und Brandenburg stoppen für den RBB vorerst. Warum das Internet und das Radio dabei eine Rolle spielen.
Die Länder Berlin und Brandenburg verschieben die Überarbeitung des Staatsvertrags für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Das teilten die Senatskanzlei in Berlin und die Staatskanzlei in Potsdam am Donnerstag gemeinsam mit. Das Verfahren zur Novellierung werde vorerst ausgesetzt, da noch inhaltliche Fragen zu klären seien.“Die Fragen betreffen insbesondere den Modellversuch, wonach dem RBB die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, perspektivisch einen RBB-Radiosender ausschließlich im Internet zu verbreiten, entweder als Live-Stream des linearen Programms oder als Telemedienangebot.“
RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sagte auf dpa-Anfrage: „Wir bedauern, dass sich die Modernisierung des Staatsvertrags jetzt verzögert, aber wir respektieren diese Entscheidung natürlich. Unsere Positionen bringen wir in künftige Beratungen gerne wieder ein.“
Ursprünglich hatten die beiden Länder geplant, dass die Regierungschefs die Novellierung des Vertragswerks zu Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders voraussichtlich Ende April beziehungsweise Anfang Mai unterschreiben. Danach müssen die Länderparlamente zustimmen. Im Februar waren die Länder davon ausgegangen, dass mit einem Inkrafttreten nicht vor September auszugehen sei.
In der Mitteilung aus den Ländern hieß es, dass der Staatsvertrag nicht mehr in der laufenden Berliner Legislaturperiode beschlossen werden könne. Im September wird in der Hauptstadt gewählt.
Struktur und Auftrag des öffentlichen Rundfunks
Für die jeweiligen ARD-Anstalten gibt es eigene Staatsverträge, die Struktur und Auftrag des öffentlichen Rundfunks umfassen. Es geht zum Beispiel um die Zusammensetzung von Gremien. Oder etwa darum, wie viele Radioprogramme eine ARD-Anstalt betreibt. Um journalistische Inhalte geht es nicht – mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Der Staatsvertrag regelt auch nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags, das ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt. Zurzeit überarbeiten auch andere Länder Staatsverträge. Darunter für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und den Norddeutschen Rundfunk (NDR). Dort sind die Verfahren schon etwas weiter.
Zuletzt hatte sich die öffentliche Debatte unter anderem von Gewerkschaften zum RBB-Vertrag um das Thema Radio und Internet gedreht. Es war die Frage in den Raum gestellt worden, ob mit einer Flexibilisierung des Auftrags am Ende Radioprogramm ausschließlich ins Netz abwandern könnte. In der Vergangenheit war es in Staatsverträgen zu öffentlich-rechtlichen Sendern eng gefasst, auf welchen Wegen Programm ausgespielt wird.
Ein Platz in der medialen Zukunft
Intendantin Schlesinger spricht sich für mehr Flexibilisierung für Angebote im Netz aus. Die 59-Jährige hatte im Februar in einer Sitzung des Rundfunkrats mit Blick auf die Länder Berlin und Brandenburg zum Staatsvertrag gesagt: „Würden sie auf lineare und terrestrische Vorgaben beharren, würden sie unseren Platz in der medialen Zukunft verbauen.“
Im Medienausschuss des Abgeordnetenhauses in Berlin schloss die RBB-Chefin zudem im Februar die UKW-Abschaltung von Radioprogrammen in den nächsten Jahren aus. Auf Nachfrage einer Politikerin sagte sie, sie rechne damit, „in sieben bis zehn Jahren“ müsse man ernsthaft darüber nachdenken. „Ich will noch einmal ganz deutlich sagen: Wir sind so erfolgreich im Moment auf den UKW-Wellen, dass es tatsächlich unternehmerisch, aber auch unserem Auftrag nicht entsprechend wäre“, dort etwas aufzugeben.
Der Chef der Berliner Senatskanzlei, Christian Gaebler, betonte in der Mitteilung: „Wir haben sehr für einen Modellversuch geworben, bei dem radioeins oder radiofritz perspektivisch ausschließlich im Internet hätte übertragen werden können. Allen ist doch klar: Das ist die Zukunft! Wir mussten aber feststellen, dass eine solche Reform derzeit nicht konsensfähig ist und werden die Novellierung daher verschieben.“
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