Der RBB zieht vors Bundesverfassungsgericht. Ein vor einem Jahr in Kraft getretener Staatsvertrag verletze das Grundgesetz, so der Sender.
Der öffentlich-rechtliche Sender RBB hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin angekündigt. Die Beschwerde gegen den seit Dezember 2023 gültigen Vertrag werde in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, sagte ein Sprecher des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag. Auch das Portal spiegel.de berichtete.
„Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit beispielsweise durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jeden Landes eingeschränkt“, erläuterte der Sendersprecher. „Gleiches gilt für die Regelungen zur Einsetzung von sogenannten ‚Leitungen der Landesangebote‘ und die Vorgabe, wie diese personell in die Organisation des Senders einzugliedern sind. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletzt die Rundfunkfreiheit.“
Der Gesetzgeber habe in die Neuregelung Bestimmungen aufgenommen, die „weder als Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2022 im RBB gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel der nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders“. Sie verstießen aber unter Verletzung des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit des RBB gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.
Der RBB äußert Bedenken
Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender RBB stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück.
Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken äußert der RBB hinsichtlich der Regelungen zur Ausgestaltung des neu eingeführten Direktoriums mit der strikten Vorgabe der Anzahl der Geschäftsleitungsmitglieder und deren Aufgabenbereichen sowie der ausnahmslosen öffentlichen Ausschreibung jeder zu besetzenden Stelle sowie zu den Haftungsfragen von Aufsichtsgremien und Intendantin.
RBB-Intendantin Ulrike Demmer betonte: „Wir haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft, er ist kein Selbstzweck. Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob der RBB die einzelnen Regelungen umsetzen könnte, sondern ob die jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind. Sind sie es nicht, dürfen sie nicht Grundlage unserer Arbeit sein.“
Text: dpa/ Redaktion: JN
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