Porno-Portale wehren sich gegen Sperrung

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Screenshot: Digitalfernsehen.de

Nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zur Abschaltung von Porno-Portalen haben die Betreiber Beschwerde gegen den Eilbeschluss eingelegt.

Den Eingang beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch (Az.: 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21). 

Den Betreibern droht in Deutschland eine Netzsperre, weil sie laut Gerichtsbeschluss aus der Vorinstanz gegen den Jugendschutz verstoßen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte Anfang Dezember eine Entscheidung der Landesanstalt für Medien NRW bestätigt. Die Aufsicht hatte die frei zugänglichen Inhalte von den Firmen mit Sitz in Zypern beanstandet und ihre künftige Verbreitung in dieser Form in Deutschland untersagt. 

Laut Entscheidung aus Düsseldorf ist der deutsche Jugendmedienschutz anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben werden. Das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht steht noch aus.

Bildquelle:

  • pornowerbung: Richard W. Schaber
25 Kommentare im Forum
  1. Schon seltsam wie schnell unsere Gerichte auf einmal arbeiten können wenn sie wollen. Für die richtigen Verbrecher gibt es Samthandschuhe und lange Wartezeiten bis zu einem Urteil.
  2. Dafür haben sie dann plötzlich die Ressourcen - anstatt schlichtweg eine Altersüberprüfung zu integrieren.Dein Internetprovider (Telekom, Vodafone, etc.) gibt über einen Dienst (DNS) deinen Geräten darüber Auskunft, welche tatsächliche Adresse in Zahlenform hinter einer Internet-Adresse befindet. Bei gesperrten Adressen wird diese Auskunft dann schlicht verweigert.
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