Über Monate wurde diskutiert – jetzt steht die Entscheidung der Ministerpräsidenten an: Wird der Rundfunkbeitrag steigen? Und wie geht es mit den Sportrechten der Öffentlich-Rechtlichen weiter? Der aktuelle Stand zur Rundfunk-Reform.
Nach Monaten hitziger Debatten stehen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vor einer Entscheidung zur Höhe des Rundfunkbeitrags. Voraussichtlich am heutigen Freitag stimmen die Länderchefs zudem über eine größere Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Vor allem beim Rundfunkbeitrag ist der Ausgang völlig unklar. Die Positionen liegen hierbei weit auseinander. Das zeigte sich bereits zu Beginn des Treffens.
Sachsen-Anhalt und Bayern wollen keine Erhöhung – sie betonen, dass zunächst Reformen greifen müssten. Andere Länder sind für eine Anhebung, auch mit Blick auf die erst langfristigen Effekte durch Reformen und die Inflation. Aktuell liegt der monatliche Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bei 18,36 Euro.
Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Doch eine Einigung der Länder auf einen Anstieg konkret zum Jahreswechsel gilt als so gut wie ausgeschlossen. Finden die Länder keine Einigung, könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das war bereits 2021 der Fall.
Rundfunkreform: Sportrechte, weniger Sender
Bei der Reform, die Medienpolitiker in den Ländern erarbeitet haben, sollen Strukturen geschaffen werden, damit die Medienhäuser effizienter organisiert sind und Kosten sparen. Geplant sind zum Beispiel die Streichung von kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte.
Zu Beginn des Treffens am Donnerstag in Leipzig sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) mit Blick auf eine Einigung: „Wie wir da eine kluge gemeinsame Position finden können, das ist schon eine echte Denksportaufgabe.“ Einige Vertreter von Ländern mit kleinen Sendeanstalten wie dem Saarländischen Rundfunk wiesen auf die Notwendigkeit von Finanzierungsmitteln hin.
Kritik der EBU an der Reform: Sorge über Einschränkungen des ÖRR
Im Vorfeld der Reform-Entscheidung meldete die Europäische Medienunion EBU Kritik in Bezug auf geplante Einschränkungen bei Online-Nachrichten in Textform an. Zwar begrüße man „die Anstrengungen der deutschen öffentlich-rechtlichen Sender, in einer zunehmend digitalisierten Welt die gesamte Gesellschaft zu erreichen, ist aber sehr besorgt über Teile eines Reformentwurfs, der weitere Einschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) vorsieht (…).“ Angesichts 21 Prozent der Bevölkerung, deren einzige Nachrichtenquelle Online-Berichte seien, fordert die EBU die deutsche Politik „dringend“ auf, die Beschränkungen des digitalen ÖRR-Angebots zu überdenken.
Der entsprechende Reform-Vorschlag sieht vor, dass öffentlich-rechtliche Medien schriftliche Online-Nachrichten nur dann veröffentlichen können, wenn sie zuvor in TV oder Radio zu dem Thema berichten. Damit soll das Geschäftsmodell der Printmedien geschützt werden. Die EBU sieht derweil keine Nachweise dafür, dass sich Online-News des ÖRR negativ auf die Gewinne der Presseverleger auswirken.
Weitere Fragen und Antworten rund um die Rundfunkreform lesen Sie in diesem Artikel.
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Mit Material der DPA
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