Ministerpräsidenten beschließen Medienstaatsvertrag-Entwurf

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Der seit 1991 geltende Rundfunkstaatsvertrag soll durch einen neuen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Die Ministerpräsidenten fassten am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Berlin einen entsprechenden Beschluss zu einem Vertragsentwurf.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach in einer anschließenden Pressekonferenz von einem „Meilenstein“. Anders als früher soll das Regelwerk auch verstärkt Internet-Plattformen abdecken, die Medieninhalte bereitstellen und diese selbst nicht herstellen.

Hintergrund des neuen Vertrages ist der digitale Wandel mit neuen Angeboten im Internet. Der Staatsvertrag soll künftig auch für sogenannte Intermediäre, Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Im Wesentlichen sind damit Internet-Plattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen. Das können etwa Live-Streamingplattformen oder Video-Portale sein.

In dem Medienstaatsvertrag geht es nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags, den jeder Haushalt monatlich zahlt. Dieser ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt.

Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag hatte sich ursprünglich auf die Beschreibung und Regeln für das duale Rundfunksystem – also mit privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern – konzentriert. In der Zwischenzeit gab es mehrere Anpassungen durch das Internet und dortige Angebote.

Mit dem Beschluss am Donnerstag tritt der Vertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020. Dieses Datum ist festgelegt durch den Zeitplan, der sich aus der Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), die die Standards in den europäischen Ländern angleicht, ergibt.

Zu den Details des Medienstaatsvertrages gehören laut früheren Entwürfen unter anderem: Bei Diensten wie Smart-TVs – das sind Fernsehgeräte mit Internet- und Zusatzfunktion – soll gewährleistet werden, dass Medieninhalte mit einem gesellschaftlichen Mehrwert leicht auffindbar sind und nicht in der Masse untergehen. Kriterien können journalistischer Nachrichtengehalt und Anteil von regionaler Berichterstattung sein.

Auch die Definition von Rundfunk soll laut Entwürfen mit dem neuen Staatsvertrag neu gefasst werden. Die Hürden für Zulassungsverfahren, um Rundfunk betreiben zu können, sollen sinken. Das soll Kreative fördern und Bürokratie abbauen. Bislang kann es sein, dass auch kleinste Live-Streamer im Internet eine Zulassung brauchen wie größere private Sender. Wenn durchschnittlich weniger als 20 000 Nutzer ein Angebot gleichzeitig nutzen, sollen die Zulassungsregeln wegfallen.

Dreyer betonte, dass der Verbraucher künftig darauf setzen könne, dass es ein Diskriminierungsverbot gibt. Damit könne er sich darauf verlassen, dass gewisse Medieninhalte nicht im Netz ausgegrenzt werden. Kreative hätten zudem wesentlich weniger Hürden, um Rundfunk zu machen.

Der Ausarbeitung des neuen Staatsvertrages war ein langwieriges Verfahren vorausgegangen. Viele verschiedene Seiten meldeten sich zu Wort und reichten Stellungnahmen ein. Der Digitalverband Bitkom stieß sich zum Beispiel daran, dass gewisse Inhalte künftig leicht auffindbar sein sollen. Eine „privilegierte“ Auffindbarkeit werde gerade nicht die Meinungsvielfalt schützen, sagte Susanne Dehmel als Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Ganz im Gegenteil: Sie führt dazu, dass einige wenige Anbieter bevorzugt werden, während die Inhalte vieler anderer Anbieter diskriminiert werden.“

Die Sprecherin der Medienpolitik der Grünen-Fraktion im Bundestag, Margit Stumpp, sagte am Donnerstag: „Es ist höchste Zeit, dass mit dem Medienstaatsvertrag nun endlich eine medienrechtliche Grundlage geschaffen wird, um die großen Online-Plattformen wie Google, Facebook und YouTube zu regulieren.“

Die Verbände der Zeitungsverleger (BDZV) und der Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten, dass die Bundesländer erstmals digitale Presseangebote vor Behinderung und Diskriminierung schützen wollten. Zugleich warnten sie vor einer Aufsicht der Landesmedienanstalten über journalistisch-redaktionelle Telemedien. (Anna Ringle, dpa)

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