Seit Jahren gibt es einen Rechtsstreit um den Internet-Unternehmer Kim Dotcom. Neuseeland unterzeichnete einen Beschluss zur Auslieferung an die USA.
Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom will sich gegen eine drohende Auslieferung von seinem Wohnort Neuseeland an die USA wehren. Der neuseeländische Justizminister Paul Goldsmith hatte am Donnerstagnachmittag (Ortszeit) bestätigt, dass er einen entsprechenden Auslieferungsbeschluss unterzeichnet habe.
„Ich habe alle Informationen sorgfältig geprüft und bin zu dem Schluss gekommen, dass Herr Dotcom an die USA ausgeliefert werden sollte, um sich dort einem Prozess zu stellen“, zitierte die Zeitung „New Zealand Herald“ den Minister. Er habe in der Angelegenheit „umfassende Beratung vom Justizministerium“ eingeholt.
Dotcom gibt sich kämpferisch
Der als Kim Dotcom bekanntgewordene Gründer der früheren Internet-Plattform Megaupload heißt mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz und lebt seit 2010 in dem Pazifikstaat. Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen. Bei einer Verurteilung droht dem 50-Jährigen jahrzehntelange Haft. In sozialen Netzwerken gab er sich kämpferisch und erklärte: „Ich liebe Neuseeland. Ich werde nicht weggehen.“
Ira Rothken, einer von Dotcoms Anwälten, schrieb auf X, es werde derzeit daran gearbeitet, den Fall vor den Obersten Gerichtshof Neuseelands zu bringen und juristisch überprüfen zu lassen. „Der Kampf um Gerechtigkeit geht weiter. Die Welt schaut zu“, schrieb Rothken. Um den 1974 in Kiel geborenen Unternehmer gibt es schon seit Jahren einen Rechtsstreit. Es gab bereits mehrere Verfahren bis hin zu Neuseelands Oberstem Gerichtshof in Wellington, mit denen er seine Auslieferung verhindern wollte.
Megaupload schon vor Jahren abgeschaltet
Dotcom gehört zu den schillerndsten Figuren der Internet-Welt. Schon Mitte der 1990er Jahre trat er erstmals in der Hacker-Szene in Erscheinung. Mit der Datentauschbörse Megaupload wurde er vielfacher Millionär. Das Unternehmen finanzierte sich durch Werbung und kostenpflichtige Zugänge für Abonnenten. Zeitweise gehörte die Seite zu den beliebtesten Webseiten weltweit. Nach Ermittlungen der US-Bundespolizei FBI wurde sie 2012 abgeschaltet.
Der Unternehmer lebt unter geändertem Namen. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass er ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Dagegen gab es jedoch immer wieder Berufungsverfahren.
Experten zufolge könnte es einige Zeit dauern, bis die von Dotcoms Anwaltsteam geplante juristische Überprüfung abgeschlossen wäre. Laut neuseeländischen Medien ist der Auslieferungsbeschluss „zwar bedeutsam“, stellt aber lediglich einen weiteren Schritt in einem Prozess dar, der noch Jahre dauern dürfte.
Text: dpa/ Redaktion:JN
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