Die Bundesländer können den geplanten Medienstaatsvertrag auf den Weg bringen. Die EU-Kommission teilte nach einer Prüfung am Dienstag mit, dass es zwar Anmerkungen gebe, diese aber grundsätzlich für den Abschluss kein Hindernis darstellten.
Der Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, Jörg Wojahn, sagte: „Die Kommission teilt voll und ganz das Ziel, das mit dem deutschen Entwurf des Medienstaatsvertrags verfolgt wird. Auch wir setzen uns für Medienvielfalt und Medienpluralismus ein, auch im Online-Umfeld.“
Der neue Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Neben Anpassungen beim Rundfunk soll er künftig auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, Soziale Medien oder Suchmaschinen gelten, die Medieninhalte bereitstellen.
Den Angaben der für Medienfragen zuständigen Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zufolge kann der Staatsvertrag nun von den Länderchefs unterzeichnet und ratifiziert werden. Man gehe davon aus, dass der Vertrag noch diese Woche von allen Ministerpräsidenten im Umlaufverfahren unterzeichnet wird. Danach müssen noch alle Länderparlamente zustimmen. Der Vertrag soll im Herbst in Kraft treten.
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