Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) erhält einen neuen Staatsvertrag. Mit dem Thüringer Landtag stimmte am Mittwochabend das letzte der drei zuständigen Parlamente der Novellierung des Staatsvertrages zu Auftrag und Struktur des MDR zu.
Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt ließ den MDR-Staatsvertrag am Mittwoch passieren. Das Parlament in Sachsen hatte bereits im März Ja gesagt. Der MDR-Staatsvertrag wurde mit der Entscheidung der drei Parlamente nach rund 30 Jahren modernisiert.
Neuerungen gibt es etwa beim Aufsichtsgremium Rundfunkrat: Ganz neu sollen künftig Vertreter von Migrantenverbänden, von LSBTTIQ-Verbänden (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle, Queer) und der Sorben dabei sein. Es soll darauf geachtet werden, dass der Anteil von staatsnahen und staatlichen Vertretern nicht zu hoch ist.
Die Bundesländer, die für Medienpolitik zuständig sind, regeln Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio – sie setzen zum Beispiel den Rahmen für die Programme und die Organisation von Intendanz und Gremien. Es geht dabei mit Blick auf die Pressefreiheit zugleich nicht um Programminhalte, dafür sind die Sender zuständig.
Für die ARD-Anstalten gibt es in den Sendegebieten eigene Staatsverträge – wie hier beim MDR. Es geht darin auch nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags. Das ist in einem anderen länderübergreifenden Staatsvertrag geregelt.
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