Das Bundesinnenministerium will Anbieter von Mail- oder Messengerdiensten zur Erhebung bestimmter Kundendaten verpflichten.
Das geht aus Vorschlägen des Ministeriums hervor, die der E-Mail-Anbieter Posteo am Mittwoch öffentlich machte. Das Papier ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur weitgehend aktuell. Anlass ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mit der sich der Bundestag derzeit befasst.
Anonyme Accounts vor dem Aus?
Das Bundesinnenministerium verweist in seinem Papier auf eine Forderung der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern, wonach Anbieter von Telekommunikationsdiensten sogenannte Identifizierungsmerkmale ihrer Nutzer erheben und den Sicherheitsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen sollen.Festnetz- oder Mobilfunkanbieter, die Verträge mit bestimmten Laufzeiten anbieten, erheben Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum normalerweise ohnehin, schreibt das Ministerium. Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten müssen erhobene Daten vor der Freischaltung auch verifizieren.
Messenger und Soziale Netwerke im Fokus
Das Innenministerium will nun auch Anbieter „nummernunabhängiger“ Telekommunikationsdienste zur Erhebung von Daten verpflichten, mit denen sich Nutzer identifizieren lassen. Dabei gehe es insbesondere um Messenger-Dienste und E-Mail-Dienste, heißt es in dem Papier – und wiederum in erster Linie um Messengerdienste wie WhatsApp oder Facebook, die vor allem aus dem Ausland angeboten würden und in vielen Fällen die klassische Telefonie und SMS abgelöst hätten.
Eine „sicherheitspolitische Forderung“
Das Ministerium selbst wollte sich zu dem von Dritten veröffentlichten Dokument nicht äußern. „Wenn Sie einen Telefonvertrag abschließen über ein Festnetztelefon, dann sind bei Ihrem Telefonanbieter bestimmte Daten hinterlegt“, sagte ein Sprecher aber. Zur Verfolgung schwerer Straftaten könnten diese mit richterlicher Entscheidung abgefragt werden. „Diese sicherheitspolitische Forderung, um die es jetzt geht, soll doch nur sicherstellen, dass ein gleiches Maß an Informationsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden auch besteht, wenn andere Kommunikationswege genutzt werden.“
(dpa/rws)
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