Klubradio in Ungarn von UKW-Frequenzvergabe ausgeschlossen

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Radio, Analog; © Viktor Gmyria - stock.adobe.com
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Das unabhängige Budapester Klubradio darf weiterhin nicht analog für UKW-Empfänger senden. Der ausschließlich mit regierungsnahen Funktionären besetzte Medienrat erklärte am Donnerstag die Bewerbung des Klubradios um die UKW-Frequenz 92,9 für ungültig.

Der Sender war in der Ausschreibung der Frequenz als einziger Bewerber mit einer gültigen Einreichung übriggeblieben. Er hatte die Frequenz fast zehn Jahre genutzt, ehe sie ihm der Medienrat Mitte Februar entzog. 

Der Schritt war im In- und Ausland, so auch von EU-Gremien, scharf kritisiert worden. Mit dem Klubradio, das seitdem nur mehr noch im Internet erreichbar ist, verstummte der letzte unabhängige Radiosender in Ungarn, den die Hörer mit Radiogeräten empfangen konnten. 

Den Ausschluss von der Bewerbung um die neu ausgeschriebene Frequenz begründete der Medienrat damit, dass Klubradio auf „gesetzwidrige Weise wirtschaften“ würde. Außerdem hätte der eingereichte Programmentwurf grundlegenden Anforderungen nicht entsprochen und Widersprüche enthalten.

Die Führung des Klubradios wies die angeführten Begründungen als „konstruiert“ und „völlig absurd“ zurück. Der Sender wirtschafte ausschließlich im Rahmen der Gesetze, sagte Klubradio-Generaldirektor Richard Stock der Tageszeitung „Nepszava“ (Freitag-Ausgabe). „Der Medienrat ist keine Steuerbehörde, um diesbezügliche Feststellungen zu treffen.“ Das ungarische Finanzamt wiederum habe bei Klubradio keine Gesetzesverstöße festgestellt. Der Sender werden den Entscheid des Medienrates gerichtlich anfechten.

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