Kabelfernsehen vor Gericht: Klage um Urheberrecht

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Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Der Bundesgerichtshof prüft einen Urheberrechtsstreit um Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Gema und Corint Media haben geklagt.

Der Urheberrechtsstreit um das Kabelfernsehen in Seniorenheimen könnte sich als folgenreich erweisen. Die höchsten deutschen Zivilrichter am BGH beschäftigte am Donnerstag in Karlsruhe die Frage, ob ein Heimbetreiber eine Vergütung bezahlen muss, wenn er über eine Satellitenanlage TV- und Rundfunksignale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht. Die Verwertungsgesellschaften Gema und Corint Media sehen durch die Weiterleitung der Satellitensignale in einem Seniorenzentrum im rheinland-pfälzischen Dahn Urheberrechte verletzt und haben auf Unterlassung geklagt.

Die Klage wurde vor dem Oberlandesgericht abgewiesen

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken erfolgte die Klage zu Unrecht. Die Weiterleitung an die rund 90 Senioren sei keine öffentliche Wiedergabe, die einen solchen Anspruch begründe. Vielmehr handele es sich um einen abgeschlossenen privaten Kreis von potenziellen Empfängern. Senioren, die in der Regel ihren letzten Lebensabschnitt im Heim verbringen, seien nicht mit fluktuierenden Hotelgästen vergleichbar, sondern mit den Bewohnern einer Eigentümergemeinschaft.

Die Verwertungsgesellschaften greifen diese OLG-Entscheidung an. Bei der mündlichen BGH-Verhandlung am Donnerstag pochten ihre Anwälte auf eine Vergütungspflicht. Der Urheber habe das Recht auf Teilhabe an jeder Verwertungshandlung. Die Weitersendung des Signals sei eine Leistung, die bezahlt werden müsse.

Entscheidung zum Kabelfernsehen in Senorienheimen steht noch aus

Die Anwälte des Heimbetreibers sehen hingegen keinen Grund für eine zusätzliche Vergütung. Heime würden durch den Anschluss nicht mehr Geld einnehmen; sie seien sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diesen anzubieten. Aus Sicht der Vertreter des beklagten Heims hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: „Es betrifft die gesamte Altenpflegebranche.“

Für das betroffene Heim in Dahn müssten die Betreiber bei einer gerichtlichen Niederlage rund 6000 Euro im Jahr zahlen, sagte eine Sprecherin. Insgesamt würde es für den Betreiber aber wesentlich teurer: Zur Gruppe gehören demnach rund 120 Heime. Der BGH will am 8. Februar um 9 Uhr eine Entscheidung verkünden.

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13 Kommentare im Forum
  1. Danach müssten allen KNB dafür zahlen weil die das Sat Signal ins Kabelnetz übernehmen. Glaube nicht das die Mio Beträge an die Gema zahlen. Aber man versucht es natürlich bei den kleinen weil man sich an die Großen nicht traut.
  2. Es ist das gleiche wenn TV Signale über Kabel über Terrestrische Antenne auf dem Dach in einzelne Apartments weiter geleistet werden , ob das nun Sat ist , oder Kabel oder Antenne ist das gleiche . Es ist unfassbar diese Abzockerei ohne Gegenleistung Deutschland , ja klar dann müssten die bei Kabel TV auch extra Abkassieren ohne Gegenleistung.
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