Hat das Privatfernsehen zu viel Meinungsmacht?

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Fernsehen, TV-Programm, Familie; © astrosystem - stock.adobe.com
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Die Länder haben ein Auge darauf, ob private TV-Konzerne in Deutschland mit ihren Programmen zu viele Zuschaueranteile haben und es die mögliche Gefahr von zuviel Meinungsmacht gibt. Doch diese Struktur gilt als veraltet – viele wollen sie aufbrechen.

Die Bundesländer streben ein moderneres Recht gegen eine mögliche Konzentration und Übermacht von einzelnen Medienhäusern in Deutschland an. In der Rundfunkkommission der Länder sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die Vorschläge erarbeiten soll, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab der Deutschen Presse-Agentur.

Die SPD-Politikerin betonte: „Wir Länder haben schon ein paar Mal versucht, das Medienkonzentrationsrecht anzufassen. Wir halten es für dringend renovierungsbedürftig.“ Seit rund 20 Jahren sei nichts mehr wesentlich geändert worden. „Es hat bisher eine sehr fernsehzentrierte Sicht.“ Inzwischen habe man aber eine konvergente Medienwelt – also das Zusammenwachsen von Mediensparten.

Medienpolitik ist Ländersache, Rheinland-Pfalz koordiniert die Rundfunkangelegenheiten. Hierzulande haben gemäß Rundfunkstaatsvertrag die unabhängigen Landesmedienanstalten die Aufgabe, private TV-Unternehmen auf mögliche Meinungsmacht zu überprüfen, wenn diese zum Beispiel einen bestimmten Zuschaueranteil überschreiten. Dann können die Medienanstalten verbieten, dass weitere TV-Programme zugelassen werden. Auch Zukäufe haben die Anstalten dann im Blick. Das Ganze soll zur Meinungsvielfalt in Deutschland beitragen.

Medienstaatsvertrag soll es richten

Im neuen Medienstaatsvertrag, der Rundfunk-Regeln festlegt, demnächst in Kraft treten soll und auch Plattformen einbindet, ist eine Protokollerklärung zur Medienkonzentration angehängt: „Die Länder setzen sich für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht ein. Dieses muss den real bestehenden Gefahren für die Meinungsvielfalt wirksam begegnen können.“ Ein reformiertes Medienkonzentrationsrecht müsse angesichts der Öffnung der Medienmärkte in den letzten Jahren „daher alle medienrelevanten Märkte in den Blick nehmen“.

Auch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) macht sich für ein neues Medienkonzentrationsrecht stark. „Man kann Vielfaltskontrolle und Konzentrationskontrolle nicht mehr allein am Fernsehkonsum festmachen“, sagte BLM-Präsident Siegfried Schneider der dpa. Die Digitalisierung umfasse alle Mediengattungen. Er forderte ein Gesamtmarktmodell, das neue Angebots- und Machtstrukturen sowie deren Bedeutung für die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in den Blick nimmt. 

Neben dem Fernsehmarkt müsse auch die Relevanz aller klassischen Medien wie Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Internet in Entscheidungen einbezogen sein, betonte Schneider. Zudem müsse man sich auch mit dem Einfluss von Suchmaschinen, Videoplattformen und Sozialen Netzwerken auf die Meinungsbildung befassen. Speziell dazu laufe auch ein Forschungsprojekt am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation, an dem sich die BLM beteilige.

Im aktuellen Vielfaltsbericht der Landesmedienanstalten heißt es zudem: „In der jetzigen Ausgestaltung hat das geltende Recht auf die zunehmende Meinungsbildungsrelevanz von Plattformen und globalen Playern keine Antworten.“

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45 Kommentare im Forum
  1. Die Überschrift sollte wohl eher "Hat das öffentlich Rechtliche Fernsehen zu viel Meinungsmacht" heißen?! Langsam aber stetig geht's Richtung China 2.0
  2. Ja in Polen, Ungarn usw. aber nicht in Deutschland, sieht man ja bei unseren ÖR die da unabhängig sind. Bei Privaten Sendern kann man das natürlich nicht erwarten.
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