Gesetz für Kinderschutz im Netz: TikTok und Co. sollen Maßnahmen ergreifen

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TikTok
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Ohne Smartphone läuft bei den meisten Kindern und Jugendlichen gar nichts mehr: Sie verbringen viel Zeit bei Instagram, Snapchat, WhatsApp, TikTok oder auch mit Online-Spielen. Doch dort lauern auch viele Gefahren. Deshalb soll nun ein Gesetz für mehr Schutz kommen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat ihr geplantes Gesetz für mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz auf den Weg gebracht. Der Entwurf für das schon länger von ihr angekündigte Jugendmedienschutzgesetz sei am Freitag in die sogenannte Ressortabstimmung gegangen, wurde also den anderen Ministerien der Bundesregierung zur internen Abstimmung vorgelegt, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. Bis das Gesetz beschlossen ist, ist es aber noch ein langer Weg.

Giffey will damit Kinder und Jugendliche unter anderem vor Mobbing und sexuellen Übergriffen in Chats oder vor Kostenfallen bei sogenannten In-App-Käufen in Spielen schützen. In vielen Computer- oder Smartphone-Spielen können Nutzer während des Spiels zusätzliche Fähigkeiten oder Outfits für ihre Charaktere dazukaufen, das kann zu bösen Überraschungen auf der Kreditkartenabrechnung der Eltern führen.

Schutzmaßnahmen der Anbieter könnten zum Beispiel kindgerechte Voreinstellungen sein, die nach der Installation von Spielen und Apps getroffen werden müssen, oder klare Beschwerdemöglichkeiten in Social Media, damit sich zum Beispiel von Mobbing betroffene Kinder und Jugendliche zur Wehr setzen können.

Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf den Entwurf berichteten, sollen große Plattformen, die mehr als eine Million Nutzer haben, wie Instagram, Facebook, Snapchat, TikTok oder WhatsApp, zu konkreten Schutzmaßnahmen verpflichtet werden. Sollten sie der Verpflichtung nicht nachkommen, drohten Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro. Um die Errichtung und Einhaltung der neuen Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen, solle die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder und Medienschutz ausgebaut werden. Vorgesehen seien auch Alterskennzeichnungen für Apps und Inhalte, so wie das bei DVDs, Spielen auf CD oder im Kino üblich ist.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) habe in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die aktuelle Gesetzeslage noch aus der Zeit von CD-ROM und Videokassette stamme, sagte ein Ministeriumssprecher. Kinder und Jugendliche bräuchten aber auch online Schutz, und Eltern wünschten sich Orientierung. Genau diese Fragen adressiere man mit dem neuen Jugendmedienschutzgesetz.

Der Verband der deutschen Games-Branche begrüßte die Initiative. Der Jugendschutz in Deutschland stecke seit vielen Jahren in der vordigitalen Zeit fest und müsse dringend reformiert werden, sagte Geschäftsführer Felix Falk am Freitag. Nach Ansicht des Verbandes muss die Vermittlung von Medienkompetenz eine entscheidende Rolle spielen. Nur so könnten Kinder und Jugendliche eine Mediensouveränität erlangen, die den besten Jugendschutz ermöglicht.

Weil das geplante Gesetz internationale Anbieter treffen wird, muss der Entwurf nach der Abstimmung in der Bundesregierung auch eine Prüfung auf EU-Ebene durchlaufen. Vor dem kommenden Sommer ist ein Beschluss im Bundeskabinett daher unwahrscheinlich.

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6 Kommentare im Forum
  1. Das wird wohl sehr viel länger dauern, bis solch ein Gesetz wirksam werden könnte. Schon in Deutschland ist man ja nicht besonders entschlussfreudig, was neue Gesetze angeht, und wenn die EU dann noch ihren Segen dazu geben muss, dauert es noch mal so lange. Bin schon gespannt, wie man Instagram & Co. europaweit gesetzlich zum vorgesehenen Jugendschutz zwingen kann. Könnte vielleicht sogar durchsetzbar sein, weil keine wirklichen Schutzmaßnahmen gefordert werden.
  2. Gesetze dazu sind nicht zwingend erforderlich. Eltern können in smartphones die Kindersicherung einstellen. Diese ist bei beiden Systemen, IOS und Android verfügbar. iOS und Android Kindersicherung: So richtest du Handys kindgerecht ein
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