Nackte Haut hinter einer Bezahlschranke ist im Internet eigentlich nichts neues – nur nehmen es manche Plattformen mit dem Jugendschutz wohl nicht so genau, wie es sich Medienwächter wünschen. Das boomende Portal Onlyfans rückt nun scheinbar ins Fadenkreuz der zuständigen Behörden.
Es läuft im Grunde ganz einfach: Heiße Schnappschüsse auf Instagram müssen den strengen Community-Richtlinien gehorchen, die jegliche Form vollendeter Nacktheit verbieten. Wer mehr sehen möchte, wird meist schon in der Profil-Biographie der Social Media-Exhibionisten auf Plattformen verwiesen, wo diverseste Internet-Soloselbstständige hinter einer individuell gestaltbaren Paywall dann vollständig blank ziehen. Ein simples Geschäftsmodell, das gerade Akteuren aus der Erotik- und Pornobranche ermöglicht, ohne Management, kostenintensives Marketing und größere Produktionsfirmen Einnahmen zu generieren. Insbesondere in Zeiten von Corona, wo nicht nur die Produktion von jugendfreier Kinoware ins Stocken gerät – auch die Erotikbranche hat mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen. Die wohl erfolgreichste Seite, die sich auf schlüpfrige Digital-Dienstleistungen spezialisiert hat, ist die Content Creator-Plattform mit dem Namen „Onlyfans“.
Nun gab Tobias Schmidt, Direktor der Landesmedienanstalt NRW und Vorsitzender des Verbunds der nationalen Medienregulierungen in Europa, in der „Welt am Sonntag“ zu Protokoll, dass man die Umtriebe auf Onlyfans und deren potentielle Zugänglichkeit für Minderjährige genauer unter die Lupe nehmen will. So habe man registriert, dass das Portal Onlyfans zunehmend Darsteller aus dem Erotik- und Pornobereich anziehe, schaltet man bei den Medienwächtern blitzschnell. Ob die genannte Plattform jemals im Wesentlichen einen anderen Zweck hatte oder dort großartig anderweitige Inhalte angeboten wurden, sei mal dahingestellt.
Welche genauen Maßnahmen die Medienwächter nun ins Auge fassen wollen, lässt sich aus dem auszugsweisen Statement von Tobias Schmidt derweil nicht herauslesen – zunächst sehe man die Erotik-Akteure bei Onlyfans in der Pflicht, die nicht jugendfreie Natur der feilgebotenen Inhalte deutlich auszuzeichnen.
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