Die Argumente der Sachsen-Anhalt-CDU gegen die Rundfunkbeitragserhöhung

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Rundfunkbeitrag; © DOC RABE Media - stock.adobe.com
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Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt lehnt im Gegensatz zu den anderen beiden Koalitionsfraktionen von Grünen und SPD eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro weiterhin ab. Das wurde am Dienstag nochmals betont.

Man habe in einer Fraktionssitzung den Beschluss gefasst, dass man momentan einer Erhöhung nicht zustimmen würde, sagte der parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurze, der Deutschen Presse-Agentur. Als Grund nannte er unter anderem: „Uns fehlen die Sparbemühungen.“ Die Opposition aus Linke und AfD ist aktuell ebenfalls gegen eine Erhöhung.

Mit Blick auf die Corona-Krise ergänzte der CDU-Politiker: „Wir wollen auch die KEF bitten, nochmal den Bedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerade auch vor dem Hintergrund der derzeitigen allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Beitragszahler neu zu bewerten.“

Die Ministerpräsidenten hatten sich im März auf die Erhöhung um 86 Cent verständigt – Sachsen-Anhalt hatte sich allerdings enthalten. Grundlage für die Entscheidung der Länderchefs ist eine Empfehlung des unabhängigen Expertengremiums KEF gewesen. Damit der höhere Rundfunkbeitrag zum Jahr 2021 kommen kann – es wäre die erste Erhöhung seit 2009 -, müssen alle Ministerpräsidenten die Änderung des entsprechenden Staatsvertrags noch unterzeichnen, danach müssen alle Länderparlamente zustimmen. Es gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Vor allem jüngst von Unions-Politikern auf Bundesebene und von einigen Landtagsfraktionen im Osten hatte es immer wieder Kritik an einer Erhöhung gegeben.

Nun stehen zunächst zwei wichtige Zwischenschritte in Sachsen-Anhalt an. Am Freitag tagt der Medienausschuss des Landtags – dort könnte es mit Blick auf Sitzungen in der Woche darauf eine Beschlussempfehlung für eine Stellungnahme des Landtags zum Rundfunkbeitrag geben. Die Landesregierung hatte in Aussicht gestellt, eine solche zu berücksichtigen. Das Ganze kann zugleich quasi als eine Art Vorvotum verstanden werden für die später anstehende abschließende Entscheidung im Landtag.

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