Das plant die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz

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Bundestag, Politik Parteien, AFD, CDU, FPD, Linke, Bündnis90, Grüne SPD; © Deutscher Bundestag/Thomas Köhler/ photothek.net

Jetzt ist es (fast) fix: Deutschland bekommt nach der Ampelregierung eine Zweier-Koalition aus CDU/CSU und der SPD. Auch der Inhalt des Koalitionsvertrages ist bereits bekannt.

Gab es während der Verhandlungen immer wieder Gerüchte, was nun auf Deutschland zukommen wird, so gibt es jetzt die offiziellen Infos. Was plant also der neue deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz und wie wird sich das Land nach der Dreier-Koalition, die von der SPD angeführt wurde, verändern?

Es gibt Themen, die im Koalitionspapier gar nicht vorkommen

Viel wollte man erreichen, wenig hat man umgesetzt. Die von Olaf Scholz angeführte Dreier-Koalition mit den Grünen und der FDP hat am Ende keine großen Sprünge geschaffen. Wird sich das unter Kanzler Friedrich Merz von der Union ändern? Einige Bereiche sind im Koalitionsvertrag gar nicht zu finden oder nur als Überschrift enthalten. So gibt es etwa keine Informationen über das Glücksspiel. Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der seit 2021 gilt, scheint in der aktuellen Form bestehen zu bleiben. Wer also keine Pause beim Casino spielen will und keine Lust auf ein maximales Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat hat und mitunter Kryptowährungen für Einzahlungen verwenden will, ist weiterhin gezwungen, sich für einen Anbieter ohne deutsche Lizenz zu entscheiden. Apropos Krypto: Auch hier gab es keine Veränderung, obwohl von Seiten der SPD gefordert wurde, man müsse die einjährige Haltefrist abschaffen und die Kapitalertragsteuer auf 30 Prozent erhöhen. Hier kann man sagen, gut, dass nichts passiert.

Dennoch soll eine Steuerreform kommen. Doch wie die Steuerreform aussehen soll, darüber gibt es noch nicht viele Informationen. Man wolle viele Menschen steuerlich entlasten – darüber sind sich die Union und die SPD einig geworden.

Union und SPD scheinen sich (noch) nicht ganz einig zu sein

Wie das funktioniert? Die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz soll angehoben werden. Derzeit wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 68.481 Euro aktiviert. Das soll sich ändern: Die Grenze soll auf 80.000 Euro erhöht werden. „Das hätte zur Folge, dass die Steuerkurve flacher würde, die Mittelschicht und Mittelstand komplett entlastet würden“, so Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU. Des Weiteren sei die Union dafür, den Solidaritätszuschlag komplett abzuschaffen.

Doch auch wenn die Union das fordert, so gibt es keine Hinweise im Koalitionsvertrag. „Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen“ – das heißt, die CDU konnte sich in diesem Bereich nicht durchsetzen. So wie sich die SPD mit ihrer Forderung nicht durchsetzen konnte, den Spitzensteuersatz zu erhöhen. Wäre es nach der SPD gegangen, so hätte man diesen von 42 Prozent auf 47 Prozent angehoben. Alexander Dobrindt, ein CSU Landesgruppenchef, hat bereits öffentlich Stellung genommen: „Nein, es wird keine Steuererhöhungen geben.“

Was kommt am Ende wirklich? In den nächsten zwei Jahren, das steht zumindest in Koalitionspapier, sollen Menschen entlastet werden. „Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.“ Konkrete Pläne gibt es nicht.

Lob und Kritik 

Das Fazit des Deutschen Mittelstands-Bunds (DBM) fällt jedenfalls gemischt aus. Einerseits ist man dafür, dass die steuerlichen Abschreibungen für Investitionen möglich sind. Mit dem Investitions-Booster, der so auch im Koalitionsvertrag zu finden ist, soll man Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 sowie 2027 abschreiben können.

Geht es jedoch um die Körperschaftssteuer, so ist der DBM aber kritisch. Von Seiten der Bundesregierung wird nämlich geplant, dass die Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils 1 Prozent gesenkt wird – das heißt, ab dem 1. Januar 2028 findet eine Reduzierung der Steuer um insgesamt 5 Prozent bis 2033 statt. „Die schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer erst ab 2028 vorzunehmen, ist viel zu spät und zu vage“, so die Kritik. Man sei überzeugt, der Mittelstand bräuchte wesentlich schnellere Ergebnisse.

Positiv äußerte man sich zu den Plänen bei der Pendlerpauschale. Diese greift nämlich ab dem 1. Januar 2026 ab dem 1. Kilometer – bislang hatten nur Arbeitnehmer einen Anspruch, wenn die Wegstrecke eine Entfernung von mindestens 21 Kilometer aufwies. Pro Kilometer mit Auto, Bahn oder Fahrrad gibt es dann 38 Cent. Die Kosten sind in der Steuererklärung geltend zu machen.

Bildquelle:

  • Bundestag-1: © Deutscher Bundestag/Thomas Köhler/ photothek.net
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