Als erster öffentlich-rechtlicher Sender hat das ZDF Klage zum Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Ein Gerichtssprecher teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass das ZDF Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag, der die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro vorsieht, eingereicht habe.
Zudem ist laut Sprecher auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt worden. Mit dem Eilverfahren könnte zunächst vorgelagert eine vorläufige Entscheidung fallen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete zuvor nach eigenen Informationen über den Eingang der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.
Sachsen-Anhalt blockierte in dieser Woche die Anpassung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro, indem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzentwurf vor der Abstimmung aus dem Landtag in Magdeburg wieder zurückzog. Weil ausnahmslos alle Bundesländer zustimmen müssen, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Update: Mittlerweile teilte die ARD auf DPA-Anfrage mit, dass auch die ARD-Anstalten noch an diesem Freitag Klage beim Gericht einreichen. Neben der Verfassungsbeschwerde werde auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. Die Rundfunkkommission der Länder wollte sich am Nachmittag zu einer Sondersitzung treffen, um über die Lage nach der Blockade zu sprechen, wie die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) vormittags in der Sitzung des ZDF-Fernsehrats ankündigte.
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