Wer frustriert ist über ruckelnde Streams oder träge Downloads, kann sich auf ein neues „Recht auf schnelles Internet“ freuen – vorausgesetzt, er lebt auf dem Land und hat bisher eine richtig miese Verbindung. Denn wirklich schnell wird es einem Gesetz zufolge nicht.
Mit einem Recht auf schnelles Internet können die Bundesbürger aller Voraussicht nach ab Mitte 2022 bessere Festnetz-Verbindungen einfordern. Behördenvertreter würden dies dann prüfen und gegebenenfalls die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Der Bundestag votierte am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben, nun ist der Bundesrat am Zug.
Für Download, Upload und Latenz sollen Mindestvorgaben gemacht werden, die erst noch berechnet werden müssen. Beim Download ist von 30 Mbit pro Sekunde als Richtwert die Rede, der tatsächliche und verbindliche Minimalwert dürfte aber unter 20 Mbit liegen. Mit den Jahren soll er steigen. Das Recht auf schnelles Internet dürfte für Menschen mancherorts auf dem Land und am Stadtrand relevant sein, wo das Netz bislang sehr schlecht ist.
Aus der Opposition kam Kritik. Aus Sicht von Anke Domscheit-Berg von der Linksfraktion sind die Vorgaben für ein Recht auf schnelles Internet viel zu schwach. Sie sprach sich für eine Untergrenze von 100 Mbit pro Sekunde im Download aus. Auch die Grüne Tabea Rößner zeigte sich enttäuscht. Man brauche „einen echten Rechtsanspruch auf schnelles Internet“, sagte sie und forderte einen Schadenersatzanspruch von fünf Euro am Tag.
Neues Modernisierungsgesetz
Die Regelung ist Teil des umfangreichen Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes, das auch die Abrechnung von TV-Kosten bei Mietern neu regelt. Nach jetzigem Stand dürfen Vermieter ab Juli 2024 nicht mehr wie bisher die Kosten für TV-Kabelverträge auf die Mieter umlegen. Insgesamt zahlen 12,5 Millionen Mieter derzeit noch TV-Anschlüsse über die Nebenkosten.
Grob gesagt sind bisher acht bis zehn Euro pro Monat fällig – ob der Mieter will oder nicht. Diese seit den 80er Jahren übliche Umlagefähigkeit – auch Nebenkostenprivileg genannt – hat laut dem vom Bundestag angenommenen Gesetzeswurf in gut drei Jahren ein Ende. Dann haben Mieter die Wahlfreiheit und können andere Verträge abschließen. Sie müssen sich aber selbst darum kümmern.
Bei der neuen Regelung gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn die Vermieter Glasfaserleitungen verlegen lassen, können sie die Mieter über ein neues sogenanntes Bereitstellungsentgelt an den Kosten beteiligen – das darf nicht teurer als fünf Euro pro Monat sein und maximal fünf und in bestimmten Fällen neun Jahre berechnet werden. Damit soll der Glasfaserausbau angekurbelt werden.
Außerdem sollen Vorgaben zum Mobilfunkausbau gesetzlich verankert und damit der Druck auf die Telekommunikationsbranche erhöht werden, um an allen Straßen und Schienen für alle Handykunden 4G-Empfang zu ermöglichen. In einem weiteren Teil des Mammutgesetzes wird geregelt, dass sich Telekommunikationsverträge nach 24 Monaten Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern dürfen – sie sind nach der Verlängerung monatlich kündbar.
Text: dpa/ Redaktion: JN
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