Bundesregierung beschließt das Recht auf schnelles Internet

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Internet; Bild: © Sergey Nivens - Fotolia.com
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Mit etwas Verzögerung hat das Bundeskabinett ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet beschlossen. Dem Regelwerk zufolge muss künftig überall in Deutschland Festnetz-Internet im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde haben und im Upload 1,7 Megabit pro Sekunde.

Beide Werte sind niedrig, in den allermeisten Haushalten sind deutlich bessere Internetverbindungen möglich. Für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand könnte die Untergrenze dennoch hilfreich sein – sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Unter Umständen könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.

Wie schnell muss schnelles Internet mindestens sein?

Es gibt auch eine Vorgabe für die Latenz, also die Reaktionszeit. Diese darf nicht größer sein als 150 Millisekunden. Damit kommt für die Versorgung entlegener Häuser preisgünstiges Internet über weit entfernte Satelliten eigentlich nicht in Frage, weil dessen Latenz höher ist. Nur Internet über erdnahe Satelliten kommt in Betracht, dies ist aber teuer. Die Verordnung lässt nun Ausnahmen zu, bei denen auf Satellitentechnologien mit höherer Latenz zurückgegriffen werden kann.

Digitalminister Volker Wissing (FDP) sagte, die Mindestvorgaben stellten „die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind“. Positiv für die Verbraucher ist zudem, dass die Mindestwerte Jahr für Jahr neu festgelegt werden sollen. Hierbei wird die allgemeine Internetnutzung in Deutschland berücksichtigt – da der Netzausbau insgesamt deutlich vorangeht und die Menschen immer bessere Verträge haben, wird auch diese Untergrenze kontinuierlich steigen.

„Ambitionslos“

Ursprünglich sollte die nun vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung am 1. Juni in Kraft treten. Allerdings fehlt noch grünes Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestags. Dort gibt es Gesprächsbedarf. Das Bundesdigitalministerium räumte am Mittwoch ein, dass der geplante Termin aller Voraussicht nach nicht haltbar ist.

Der digitalpolitische Sprecher der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Reinhard Brandl, nannte die von der Regierung beschlossene Verordnung „ambitionslos“. Das mittlerweile übliche Nutzungsverhalten der Bürger werde ignoriert. „Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen.“

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44 Kommentare im Forum
  1. Jetzt mal ehrlich, aktuell haben wir 100.000 und freuen uns auf Glasfaser mit 1.000.000 bzw. nach einem Jahr vermutlich 400.000. Gerade beim Streamen reichen 10.000 nicht wirklich. 4x UHD Stream und der 100.000 ist am absoluten Limit. Mein Handy hat 10.000 Flat und das ist absolut ausreichend (mehr aber auch nicht). Ich finde 10.000 als Standard zu setzen lächerlich, 100.000 sollte das Minimum sein.
  2. Mehr können sie ja nicht beschließen, das sie wissen das es noch viele gibt wo es nicht gewährleistet werden kann. Ein Gesetz was keiner braucht. Dafür werden Steuergelder verschwendet. Geile Sache.
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