Ein Gesetzentwurf der AfD zur Transparenz von Parteien-Beteiligung an Medien ist von allen anderen Fraktionen im Bundestag scharf kritisiert worden.
In der ersten Lesung warf die Grünen-Abgeordnete Margit Stumpp der AfD vor, damit „gezielt Zweifel“ gegen die Medienlandschaft in Deutschland schüren zu wollen. Der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir betonte, die AfD versuche, sich als „Hüterin der Pressevielfalt aufzuspielen“.
Jede Beteiligung an Medienerzeugnissen sei im Rechenschaftsbericht der Partei bereits einsehbar. Aus CDU-Sicht sind die vorgeschlagenen Änderungen „untauglich und abzulehnen“. Auch von Linken und FDP kam Kritik. Der Entwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Die AfD will mit dem Vorstoß unter anderem erreichen, dass das Parteiengesetz geändert wird. Parteien sollen in ihrem Rechenschaftsbericht nicht nur „Hauptprodukte“ von Medienunternehmen nennen, an denen sie beteiligt sind. Sondern es soll auch angegeben werden, wenn solche Unternehmen etwa redaktionelle Inhalte anderen Medienhäusern zur Verfügung stellen. Das soll aus Sicht der AfD mehr Transparenz schaffen.
In Deutschland ist die Beteiligung von Parteien an Medien sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Grünen und die CDU zum Beispiel haben nach eigenen Angaben gar keine Beteiligungen an Medienhäusern. Die SPD hat aus ihrer Historie heraus Beteiligungen. „Sie sind in der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, kurz ddvg, in Form einer Holding zusammengefasst und werden dort gemanagt“, sagte ein Sprecher.
Die Partei sei operativ nicht involviert.
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