BR nach Streiks und Sendeausfällen mit Tarifeinigung

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Bayerischer Rundfunk; © Bayerischer Rundfunk
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Beim Bayerischen Rundfunk gibt es nach monatelangen Verhandlungen und erstmals auch Sendeausfällen durch Streiks eine Tarifeinigung. Die Beschäftigten erhalten einen Gehaltszuwachs in drei Stufen, wie der öffentlich-rechtliche Sender am Donnerstagabend in München mitteilte. Der ARD-Anstalt verpflichtet sich zudem, bis Ende 2024 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.

Die Tarifeinigung betrifft nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) rund 3500 feste Mitarbeiter, knapp 1700 arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter und gut 400 Gagenempfänger. Auf Gewerkschaftsseite bestätigte der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) eine Einigung.

Die Tarifgehälter der festen Mitarbeiter werden nach BR-Angaben rückwirkend zum April vergangenen Jahres um 2,1 Prozent angehoben. Ab dem kommenden April gibt es weitere 2,4 Prozent mehr und ein Jahr später noch einmal ein Plus von 2,25 Prozent.

Gleiches gelte für den Honorar-Rahmen der arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter sowie der Gagenempfänger. Die Laufzeit der Vereinbarung betrage 36 Monate mit einem Sonderkündigungsrecht zum 31. März 2021.

Die Positionen hatten sich im vergangenen Jahr über mehrere Monate hinweg durch eine Reihe von Streiks in Radio, TV und den digitalen Angeboten verhärtet. In der BR-Geschichte waren es die ersten derartigen Arbeitsniederlegungen. Auch in anderen ARD-Anstalten gab es Streiks.

BR-Verwaltungsdirektor Albrecht Frenzel zeigte sich angesichts der Einigung erleichtert: „Ich freue mich, dass wir uns nach zähem Ringen auf beiden Seiten am Ende doch noch alle aufeinander zubewegt und eine Lösung ermöglicht haben, mit der, glaube ich, jetzt alle gut leben können.“

Der aktuelle Tarifkonflikt fand auch vor dem Hintergrund der offenen Entscheidung zur Höhe des Rundfunkbeitrages statt. Er bestimmt die Einnahmen der Sender und damit auch den Spielraum für Gehälter und Honorare.

Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 17,50 Euro pro Haushalt im Monat. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat in einem vorläufigen Entwurf eine Anhebung auf 18,36 Euro vorgeschlagen.

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  • BR_Gebaeude: © Bayerischer Rundfunk
2 Kommentare im Forum
  1. Diese Heuchelei gibt es auch auf dieser Seite des Atlantiks. In der WWE werden technisch die Wrestler wie Arbeitnehmer behandelt, aber arbeitsrechtlich gelten sie als "independent contractors", also als Freiberufler, obwohl sie nicht andere Bookings annehmen dürfen und per Exklusivität an die WWE und deren Marken gebunden sind. Sie sind sogar an den Willen der WWE gebunden und dürfen nicht einfach kündigen. Das ist im Wrestling eine ziemlich umstrittene Sache. Hatte der ehemalige Torwart von Mainz 05 Heinz Müller nicht dagegen geklagt und verloren, weil die Vertragslaufzeiten für die Spieler, die de-facto auch hier arbeitnehmerähnlich behandelt werden, gegen das Arbeitsgesetz verstößt (Stichwort: Entfristung nach zwei Jahren bei befristeten Arbeitnehmern)?
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