Bestimmte Handytarife verstoßen gegen EU-Recht

10
474
Bild: © dianaduda - Fotolia.com
Bild: © dianaduda - Fotolia.com

Handytarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht.

Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-807/18 und C-39/19). Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen.

Hintergrund ist ein Fall in Ungarn, ähnliche Tarife werden aber auch in Deutschland angeboten. Verbraucherschützer hatten dies bereits kritisiert. Konkret geht es um Tarife mit einem begrenzten Internet-Datenvolumen. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Datenverkehr verlangsamt oder blockiert. Der Datenverkehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps wird nicht auf das Volumen angerechnet und ist auch nicht von der Verlangsamung betroffen. 

Die Luxemburger Richter argumentierten nun, dass solche Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen erhöht und der anderen Anwendungen verringert werde.

Bildquelle:

  • Gesetz-Recht-Hammer-Gericht: © dianaduda - Fotolia.com
10 Kommentare im Forum
  1. Naja, "keine Relevanz" ist wohl eher die Interpretation irgendwelcher Winkeladvokaten bei Telekom und Vodafone. Deren Logik ist natürlich, dass Streaming eine gewisse Mindest-Bandbreite braucht, um überhaupt zu funktionieren – und man somit als technisch bedingte Unterscheidung argumentiert. NUR: Derzeit wird nicht nach Diensten, sondern nur nach Anbietern unterschieden. Zudem lässt sich eine solche Regelung schon für Musik-Streaming kaum noch und für soziale Netzwerke gar nicht mehr als "technisch notwendig" rechtfertigen.
  2. Man wird mit aller Macht versuchen keine billige Surfflat auf den Markt zu bringen, denn damit können sie noch richtig Geld verdienen
Alle Kommentare 10 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum