Autoprüfer und Polizisten wollen Zugang zu Daten

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Animation vernetzter Verkehrteilnehmer - Daten-Austausch
© DEKRA SE

Mit dem sogenannten Data Act will die Brüsseler EU-Kommission den Zugang zu Daten regeln, die beim Nutzen von Geräten entstehen. Für Autos hat sich bereits eine Interessengruppe formiert.

Der Stuttgarter Prüfkonzern Dekra, Polizeivertreter und Unfallexperten haben bei den erwarteten EU-Regeln für bestimmte Datennutzungen Forderungen angemeldet. Es müsse dabei der Zugriff für „hoheitliche Tätigkeiten“ wie die Unfallanalytik, Fahrzeugprüfung und Strafverfolgung möglich sein. Das teilten Dekra, das europäische Verkehrspolizeinetzwerk Roadpol und die Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse am Mittwoch gemeinsam in Stuttgart mit.

Die EU-Kommission will mit ihrem sogenannten Data Act den fairen Zugang von Unternehmen, Privatpersonen und Behörden zu Daten regeln, die bei der Nutzung bestimmter Dienste und Geräte entstehen. Dabei kann es etwa um die Maschine eines großen Unternehmens gehen, aber auch um das eigene Auto oder die Spülmaschine. Die Nutzung dieser Daten soll Innovationen in Bereichen wie der künstlichen Intelligenz oder der Mobilität voranbringen. EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager sowie Binnenmarktkommissar Thierry Breton wollen den Data Act am Mittwochmittag vorstellen.

Wie Dekra und die Partner mitteilten, begrüßen sie den Entwurf für den Data Act. Mit Blick auf den Autobereich sagte Dekra-Chef Stefan Kölbl zudem, der Zugriff auf die Daten sei nötig, damit Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Fahrzeugüberwacher und Unfallanalytiker künftig ihre Arbeit machen könnten.

Die Verkehrspolizeien müssten auch Unfallursachen ermitteln, sagte Roadpol-Präsident Volker Orben. „Mehr und mehr automatisiert fahrende Fahrzeuge auf europäischen Straßen haben auch Auswirkungen auf die Verkehrsunfallaufnahme“, fügte er laut Mitteilung hinzu. Die Polizei müsse Zugang haben zu den in Fahrzeugen erzeugten Daten, forderte er zudem.

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  • df-vernetzte-vehikel: Dekra SE
4 Kommentare im Forum
  1. Wie nannten die Richter vom Bundesverfassungsgericht das noch? "Wo ein Trog ist, sammeln sich die Schweine"
  2. Nein weil es bisher keine Gesetzesregelung gibt die Fahrzeughersteller dazu verpflichtet den Aufzeichnungsspeicher im Fahrzeug des Opfers auslesen zu dürfen Das macht es Versicherungsbetrügern weiterhin leicht, sich allein fahrende Fahrzeugführer auszusuchen an Orten wo es keine sonstigen Zeugen gibt als die vom Versicherungsbetrüger gestellten Zeugen, die vor Gericht zugunsten des Versicherunsbetrügers den Unfallhergang schildern Das eigentliche Opfer wird dann zur Zahlung schuldig gesprochen und verliert oft auch den Führeeschein für eine gewisse Zeit. Der einzige Entlastungszeuge der nicht lügen kann ist der Fahraufzeichnungsspeicher um den wahren Unfallhergang nachzuvollziehen.
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