ARD und ZDF unterliegen neuer Regelung der Bundesländer

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Wie die „FAZ“ am 6. Dezember berichtete, hat die Runfunkkommission der Bundesländer für die Anstalten der ARD und des ZDF neue Richtlinien beschlossen, um mehr Transparenz zu schaffen.

Der Medienstaatsvertrag wurde durch die Rundfunkkommission der Bundesländer erweitert. Nach dem Entwurf, wecher der „FAZ“ vorlag, ist es das Ziel dieser Änderungen, das Gehalt und die Nebeneinkünfte führender Posten der Sender, wie die der Intendanten und Direktoren, offen zu legen. Selbiges gilt auch für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien und Ausschüsse sowie für interne Satzungen, Geschärftsordnungen und sonstige Richtlinien. All diese Information müssen nun laut des „FAZ“-Berichtes über die Ergänzung des Medienstaatsvertrages im Internet frei zugänglich gemacht werden.

Neue Compliance-Regelungen für ARD und ZDF

Die neuen Regelungen beinhalten auch, dass die Öffentlich Rechtlichen samt all ihrer Gemeinschafts- und Tochterfirmen in Zukunft ein „wirksames Compliance Management System nach anerkannten Standards gewährleisten“. Dazu gehört die kontinuierliche Weiterbildung interne Fachkräfte sowie der Mitglieder der Aufsichtsräte und Kontrollgremien, ebenso wie die dafür nötige Ausstattung mit Personal und Equipment.

Interessenskonflikte, wie sie beim Rundfunk Berlin-Brandenburg zu Tage getreten sind, sollen künftig vermieden werden. Mitglieder, die eine Kontroll- oder Aufsichtsfunktion haben, müssen somit nun nachweisen, dass keine privaten und/oder wirtschaftlichen Interessen mit ihren Aufgaben in Konflikt geraten könnten.

Quelle: FAZ

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