ARD und ZDF stellen Sexismus-Maßnahmen vor

13
644
Frau hält Zettel mit Aufschrift "me too"
© nito/stock.adobe.com

Bekenntnis zum Weltfrauentag: Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF wollen mehr gegen sexuelle Belästigung tun und etwa eine Beschwerdestelle schaffen.

Zum Weltfrauentag haben die Gleichstellungsbeauftragten von ARD, ZDF und Deutsche Welle am Freitag einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog gegen Sexismus vorgestellt. „Er enthält verpflichtende und freiwillige Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“, teilten die Rundfunkhäuser mit. Insgesamt geht es um 16 Punkte. 

Öffentlich-rechtliche Sender wollen Sexismus-Beschwerdestelle einrichten

Logos von ARD und ZDF
Bildrechte: ARD/ZDF

Als „notwendig“ eingestuft werden etwa das Einrichten einer Beschwerdestelle, eine Klausel gegen sexuelle Gewalt und Belästigung in Dienstleistungs- und Produktionsverträgen und die Pflicht zu Anti-Sexismus-Schulungen für Führungskräfte. 

Als Empfehlungen aufgenommen wurden zum Beispiel verpflichtende Anti-Sexismus-Schulungen für alle Auszubildenden, Angebote zur Stärkung von Zivilcourage und Schulungsangebote zu Diversität.

Die ARD hatte am Internationalen Frauentag 2022 die Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ des Bundesfrauenministeriums unterzeichnet, ebenso taten dies das ZDF und die Deutsche Welle. Ziel der Erklärung ist es, „eine gleiche Teilhabe aller Menschen in Kultur und Medien, frei von Sexismus, sexueller Belästigung und rückwärtsgewandten Rollenstereotypen – an den Arbeitsplätzen, aber auch in Texten, Filmen und auf der Bühne“ anzustreben und dies durch praktisches Handeln zu unterstützen.

Zum heutigen Weltfrauentag zeigen DAZN, MagentaSport und Co. übrigens die Frauen-Bundesliga gratis im Free-TV. Mehr dazu in diesem Artikel.

Hinweis: Bei einigen Verlinkungen handelt es sich um Affiliate-Links. Mit einem Kauf über diesen Link erhält DIGITAL FERNSEHEN eine kleine Provision. Auf den Preis hat das jedoch keinerlei Auswirkung.

Bildquelle:

  • df-ARDZDF: ZDF
  • metoo-Protest-Demonstration: © nito/stock.adobe.com
13 Kommentare im Forum
  1. Das gilt dann also wieder nur für von Männern belästigten Frauen? Was ist mit von Frauen belästigten Männern?
Alle Kommentare 13 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum