5G-Auktion: Nahm Scheuer illegal Einfluss?

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5G-Auktion © peshkov - stock.adobe.com
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Bei der Mobilfunkabdeckung fordern Politiker immer wieder Fortschritte ein. Bei einer Behördenentscheidung 2019 durfte die Politik aber keine Rolle spielen. Ein Gericht hat Zweifel, ob das so war – und schüttelt den Kopf über die Rolle eines Bundesministeriums bei der 5G-Auktion.

Im Streit über eine milliardenschwere Mobilfunkauktion wollen Deutschlands oberste Verwaltungsrichter wissen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das Bundesverwaltungsgericht gab am Donnerstag bekannt, dass eine Klage des Mobilfunkanbieters EWE Tel an das Kölner Verwaltungsgericht zurückverwiesen worden sei. Es müsse geklärt werden, ob die Regulierungsbehörde bei ihrer Entscheidung über Vergaberegeln „frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern“ gewesen sei.

BVG hat Zweifel an Fehlerfreiheit von 5G-Auktion

Die Richter befürchten zudem, dass das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss nahm. Sie sehen Anhaltspunkte, dass das Ministerium „in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen“.

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen – so eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätte kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen.

EWE und Freenet fühlen sich benachteiligt

Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht stärkt ihnen nun den Rücken. Bei dem Verfahren geht es zwar um die Klage von EWE Tel. Das Urteil ist aber auch für die separat klagende Firma Freenet eine gute Nachricht. Beide Unternehmen begrüßten den Leipziger Richterspruch und hoffen, dass sich ihre Position doch noch verbessert.

Das Thema ist brisant. Denn es geht um die Frage, ob die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde Einfluss nahm und ob dies Auswirkungen auf die Vergaberegeln hatte. Im Raum steht der Vorwurf eines politischen Deals – dass also die Netzbetreiber einerseits zu recht harten Ausbauzielen verdonnert wurden, andererseits beim Thema Netzvermietung milde behandelt wurden.

Verkehrsministerium dementiert Weisung an BNetzA

Diesen Vorwurf weist die Bundesnetzagentur zurück: Die Entscheidung für die Regeln erfolgte aufgrund fachlicher Erwägungen. Man habe der Politik nichts zugesagt, so ein Behördensprecher. Eine Sprecherin des auch für die digitale Infrastruktur zuständigen Bundesverkehrsministeriums wiederum sagt, dass es keine Weisung des Ministeriums gegeben habe „und auch sonst keinen Versuch einer unzulässigen Beeinflussung der Bundesnetzagentur“.

Der Netzagentur-Sprecher sagte, seine Behörde habe „in politischen Gesprächen zur 5G-Entscheidung immer darauf hingewiesen, dass die Entscheidung unabhängig getroffen wird“. Das Zitat macht klar, dass es intern zum Thema Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde Redebedarf gab.

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6 Kommentare im Forum
  1. Als ob der Andi so krumme Dinge machen würde ...Ehrenmann, Bundesminister, CSU Mitglied. Mehr Reputation geht nicht.
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