5G-Auktion 2019 war laut Verwaltungsgericht rechtswidrig

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5G Ausbau, Telekom
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Beim 5G-Ausbau der Mobilfunknetze sieht sich auch die Politik in der Pflicht. Wenn es um die konkreten Rahmenbedingungen der 5G-Auktionen geht, dürfen aber keine geheimen Absprachen gemacht werden.

Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunk-Auktion 2019 ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den Mobilfunk-Anbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten. Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte.

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen. Etwa, dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieter-Verpflichtung verzichtete der Bund hingegen.

Vorwurf eines politischen Deals bei der 5G-Auktion bestätigt

Funkmast; © TRFilm - stock.adobe.com
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So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten kleineren Mobilfunk-Anbietern, die kein eigenes Netz haben und Netz-Kapazitäten mieten, wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt worden. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunk-Anbieter benachteiligt und zogen vor Gericht.

In dem Kölner Urteil wurde letztlich festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt wurden.

Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2010 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.

Auswirkungen auf Mobilfunk-Kunden unklar

Handy Bild: © Gerhard Seybert - Fotolia.com
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Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunk-Kunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. „Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland“, sagte ein Behördensprecher.

Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammer-Entscheidung herrsche endlich Klarheit. „Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammer-Entscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat.“
Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabe-Entscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. „Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabe-Verfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt.“

„Ohrfeige für Scheuer“

Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben sagte: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist nach dem Mautdesaster die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.“ Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die massive politische Einflussnahme gewehrt. „Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung der Präsidentenkammer waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter.“ Die Bundesnetzagentur sei jetzt in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Bescheidung vorzulegen.

Text: dpa / Redaktion: Felix Ritter

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