Gefördert werden soll insbesondere die digitale Transformation der Verlage. Die ehemals geplante Förderung der Zeitungszustellung entfällt hingegen.
Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD wollen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in Deutschland in den kommenden Jahren mit maximal 220 Millionen Euro fördern. Das geht aus einem Entwurf der Fraktionen für den zweiten Nachtragshaushalt 2020 hervor, der im Haushaltsausschuss des Bundestages am Mittwochabend beschlossen wurde, wie die CDU-Fraktion mitteilte. Heute befasst sich der Bundestag damit.
Für dieses Jahr sieht der Entwurf 20 Millionen Euro vor und in den Folgejahren insgesamt 200 Millionen Euro. Es ist von „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern“ die Rede. Die Mittel sollen helfen, um den Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland zu sichern und den Journalismus zu stärken.
Die ursprünglich geplante Förderung der Zeitungszustellung mit 40 Millionen Euro 2020 soll es stattdessen doch nicht geben. Im November hatte der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition noch beschlossen, dass der Staat in die Förderung der Zeitungszustellung einsteigt. Im Haushalt 2020 waren dafür 40 Millionen Euro für Abonnementzeitungen und Anzeigenblätter vorgesehen – Zeitschriften waren nicht berücksichtigt. Die Ausgaben waren bislang allerdings gesperrt, bis ein Gesamtkonzept zur Förderung vorliegen sollte. Ein solches Konzept wurde bislang nicht bekannt.
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