Der Wirbel um die Sat.1-Kuppelshow „Schwer verliebt“ hält an. Bei der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz sind bisher acht Beschwerden von Zuschauern zur Sendung eingegangen.
Wie Rechtsreferentin Barbara Beck von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation am Mittwoch auf Anfrage in Ludwigshafen mitteilte, sollen die Zuschauer dem Sender vorwerfen, in der Show Menschen vorzuführen. Die Anstalt prüft, ob es bisher einen konkreten Verstoß gegen Rundfunkrecht gegeben hat. „Die Prüfung läuft noch“.
Ein Verstoß gegen Rundfunknormen wäre nach Angaben der Landesmedienanstalt etwa dann gegeben, wenn die Menschenwürde oder der Jugendschutz verletzt würden. Die Anstalt könnte förmlich eine Beanstandung aussprechen. Bei einem schweren Verstoß drohen bis zu 500 000 Euro Bußgeld oder die Auflage, dass ein Veranstalter die Beanstandung im Programm veröffentlichen muss.
Eine Kandidatin der Show aus Rheinland-Pfalz hatteSat.1 in der „Rhein-Zeitung“ vorgeworfen, statt Reality-TV größtenteilsgestellte Szenen und erfundene Dialoge zu präsentieren und von Lüge gesprochen. Sie werde seit der Ausstrahlung der ersten Sendung im Internet massiv beleidigt. Der Privatsender hatte sich verwundert über die Vorwürfe gezeigt. In der Show geht es um mehr oder weniger übergewichtige Singles, die einen Partner suchen.
Kein Verstoß sei es, wenn es beispielsweise einen Drehplan für die Sendung gebe, sagte die Expertin. Im Rundfunkstaatsvertrag existiere auch kein Verbot für „Scripted Reality“-Sendungen- wenn also die Realität nachgespielt wird – oder eine Auflage, dass nur die Realität stattfinden müsse.
In der „Rhein-Zeitung“ wurde zudem der Vertrag zwischen der Kandidatin und der Produktionsfirma veröffentlicht. Ein Medienanwalt beurteilte ihn als „sittenwidrig“, da die Kandidatin darin für 700 Euro Honorar sämtliche Rechte am eigenen Bild und der weiteren Auswertung des gedrehten Materials abtrete. Sat.1 erklärte dazu: „Vertragliche Details kommentieren wir grundsätzlich nicht“.
Allerdings könnte die Kandidatin noch Ärger bekommen, denn sie hat mit ihren Veröffentlichungen gegen eine Verschwiegenheitsklausel in dem Vertrag verstoßen. «Wir behalten uns rechtliche Schritte vor», hieß es von Sat.1 in der «Rhein-Zeitung».
[dpa/rh]
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