Weil sie mehr als 20 Prozent pro Stunde mit Werbung gefüllt haben, sind die beiden Privatsender Tele5 und Sat.1 ins Visier der Medienhüter geraten. Dabei verstieß Sat.1 ein Mal gegen die Werbezeitenregelungen, während bei Tele5 sogar 18 Verstöße festgestellt wurden.
Für die meisten Zuschauer gibt es ohnehin zu viel Werbung in den einzelnen TV-Programmen. Bei zwei Privatsendern haben die Medienhütern nun aber tatsächlich festgestellt, dass sie den Werbeunterbrechungen mehr Zeit einräumen, als eigentlich erlaubt. So kamen die Medienanstalten im Rahmen einer umfassenden Analyse zum Umgang mit der Werbezeitenregelung unter insgesamt 14 Privatsendern zu dem Ergebnis, dass Sat.1 im Erhebungszeitraum ein Mal und Tele5 sogar 18 Mal gegen diese verstoßen hat. Das gab die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) am Dienstag nach ihrer Sitzung in Schwerin bekannt.
Laut den Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag dürfen TV-Sender maximal zwölf Minuten Werbung pro Sendestunden zeigen. Da sich Tele5 und Sat.1 nicht an diese Regeln gehalten haben, wurden die entsprechenden Verstöße nun von der ZAK beanstandet. „Zuschauer müssen sich darauf verlassen können, dass der Werbeanteil pro Sendestunde eingehalten wird. Mehr als zwanzig Prozent sind gesetzlich nicht zulässig“, betonte der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier die Bedeutung der Werbezeitenregelung. Die Erhebung zweigt im Umkehrschluss aber auch auf, dass sich zwölf von14 analysierten Privatsendern an die Vorgaben für die Dauer vonWerbeunterbrechungen halten.
Bei Sat.1 sorgte zudem ein CD-Tipp für Kritik von den Medienwächtern. Während einer Sendung sei für die neue CD von Alanis Morissette geworben worden, ohne das dies direkt als Werbung gekennzeichnet wurde. Da dadurch die vorgeschriebene Trennung von Programm und Werbung nicht beachtet wurde, hat die ZAK auch dieses vorgehen beanstandet. [fm]
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