Berlin – Die Zeitungsverleger stemmen sich weiter gegen die Pläne von ARD und ZDF im Internet. Bereits nach derzeitigem Recht, so die Argumentation des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dürften die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Internet ausschließlich programmbegleitende Artikel bringen.
Dabei bezieht sich der VDZ auf den Paragraf 11 Abs. 1 Seite 2 des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags. Demnach dürften Internetangebote ebenso wie Druckschriften ausschließlich programmbegleitend und ausschließlich mit programmbezogenen Inhalten produziert werden.
„Da das Programm nur aus Sendungen besteht, ist schon jetzt sendungsunabhängige Berichterstattung, Information und Unterhaltung online mit und ohneBild nicht mehr programmbezogen und damit rechtswidrig“, erläuterte ein VDZ-Vertreter die Auslegung seines Verbands. Jede andereGesetzesinterpretation ließe die Schranke leerlaufen.
Dabei sieht der VDZ seine Position durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zum WDR-Gesetz sowie eine Entscheidung des Landgerichts Köln am Beispiel eines ZDF-Wirtschaftsmagazins bestätigt. Wie weit die Zeitungsverleger mit ihrer Position kommen, werden die am morgigen Mittwoch beginnenden Verhandlungen der Rundfunkkommission zur Neufassung des Online-Funktionsauftrags von ARD und ZDF zeigen. [lf]
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