
Köln – Zeitungsverleger haben beim internationalen Printkongress des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Zeitungsverleger Verbands Nordrhein-Westfalen (ZVNRW) gefordert, dass ARD und ZDF nicht zu Verlegern von Onlinezeitungen werden dürfen.
„Ob die Zeitungshäuser in Zukunft mit neuen Geschäftsfeldern – insbesondere Onlinezeitungen – Einbußen an Lesern und Werbung kompensieren können, hängt nicht nur vom journalistischen und verlegerischen Können ab, sondern auch von den medienpolitischen Rahmenbedingungen“, resümierte Clemens Bauer,ZVNRW-Vorsitzender, heute beim Internationalen Printkongress von ZVNRW und BDZV anlässlich des Medienforums NRW in Köln.
Unzufrieden zeigte sich Bauer mit den beabsichtigten Änderungen im zwölften Rundfunkstaatsvertrag. Ohne wirtschaftliche Risiken zu tragen, erhielten die öffentlich-rechtlichen Sender den Status von Online-Vollanbietern und dadurch eine gleichwertige dritte Geschäftssäule. Das Internet dürfe aber nur Unterstützungsfunktion für deren Hauptaufgabe haben, die Bevölkerung mit Fernsehen und Hörfunk zu versorgen.
Daraus leite sich die weitere Forderung ab, dass die öffentlich-rechtlichen Internetangebote dann generell unzulässig seien, wenn sie als elektronische Presse, gleich ob sendungsbezogen oder nicht sendungsbezogen, zu qualifizieren seien. Sollte mit elektronischer Presse nur das E-Paper, also die elektronische Presse im Netz gemeint sein, würde dieser Teil der Regulierung völlig ins Leere laufen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte dann zum Verleger von Onlinezeitungen werden.
Erhebliche Bedenken brachte Bauer gegen die beabsichtigte Formulierung vor, die lokale Berichterstattung in diesen Angeboten sei nur „flächendeckend“ unzulässig. Diese sei „löchrig wie ein Maschendrahtzaun“, da sie „flächenhaft“ angeboten werden könnten. Je stärker die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Sendegebiete regional und ballungsraumbezogen differenzierten, desto mehr sei dieses Verbot wirkungslos.
Damit würden die Sender zu wirtschaftlichen Konkurrenten der Lokalteile der Zeitungen. Da sich die Tauglichkeit der neuenBegriffe und Regelungen erst in der Praxis zeigen könne, schlug Bauer vor, in einer Überprüfungsklausel ein mit Vertretern von ARD, ZDF und den Verlegerverbänden besetztes Gremium einzurichten, dass den Ländern regelmäßig über deren Durchführung berichtet.
Zur Beteiligung der Verlage im lokalen und regionalen Rundfunk in Nordrhein-Westfalen stellte Bauer fest, dass der Medienwandel beim Gesetzgeber noch nicht angekommen sei. Die Digitalisierung habe die Einstiegsbarriere für den Marktzugang gesenkt und damit die Zahl der Akteure erhöht. Die immer noch bestehenden „Schranken der digitalen Vorzeit“ seien deshalb nicht mehr gerechtfertigt.
Der ZVNRW-Vorsitzende forderte die Landesregierung auf, den heimischen Zeitungen Mehrheitsbeteiligungen an Rundfunkunternehmen zu ermöglichen. Dann sei es auch wirtschaftlich verantwortbar, hohe Investitionen einzugehen und lokale elektronische Medien neu zu entwickeln. Einer angeblich befürchteten zu großen Einflussnahme stehe der Rundfunkstaatsvertrag mit seinem gesetzlichen Instrumentarium entgegen.
In Nordrhein-Westfalen könnten viele anspruchsvolle Arbeitsplätze für Journalisten und Medienkaufleute neu entstehen „wenn endlich die medienrechtlichen Bremsklötze beseitigt würden“, versicherte Bauer. [cg]
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