Die ungarische Zeitung „Népszabadság“ hat am Dienstag beim ungarischen Verfassungsgericht Klage gegen das neue Mediengesetz eingereicht. Das Recht zur freien Meinungsäußerung werde verfassungswidrig eingeschränkt.
Die Verfassungsklage richtet sich laut einem Bericht der deutschsprachigen ungarischen Monatszeitung „Balaton Zeitung“ vom Dienstag sowohl gegen das Mediengesetz als auch gegen die so genannte Medienverfassung. Das umstrittene Mediengesetz war zu Jahresbeginn in Kraft getreten und ist in Europa heftig kritisiert worden.
Die Zeitung „Népszabadság“ kritisiert laut dem Berichtin ihrer Klage, dass das neue Gesetz im Gegensatz zur früheren medienrechtlichen Regelung die gedruckte Presse unter behördliche Aufsicht stelle.
Dadurch werde das Recht der freien Meinungsäußerung unnötig und im Verhältnis zum Schutz der im Gesetz festgelegten Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt. Die Wirkung des Mediengesetzes erstrecke sich auch auf Blogs im Internet. Damit gehe eine inhaltliche Kontrolle durch die Behörde sowie die Pflicht zur Registrierung einher. Dies sei verfassungswidrig.
Das Zivilrecht und das Strafrecht in Ungarn schützten die Persönlichkeit bereits ausreichend, begründete die Zeitung weiter. Eine entsprechende Festlegungen im Mediengesetz zur Kontrolle der Inhalte sei also unnötig. Darüber hinaus regeln die Gesetze des Verbraucherschutzes und des Reklamerechts den Schutz von Minderjährigen. Zudem sei die Höhe der angedrohten Strafen, die von Medienrat und Medienamt verhängt werden, eine Form der Einschüchterung und nicht gerechtfertigt.
Bereits Ende Dezember hatten drei Parteien Verfassungsklage gegen des Mediengesetz angekündigt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Derzeit beschäftigt sich die EU Kommission mit dem Gesetz und fordert eineKlarstellung zu einigen schwammigen Formulierungen (DF berichtete). Ungarns Außenminister Janos Martonyi signalisierte die Bereitschaft seiner Regierung, das Gesetz zu ändern (DF berichtete). [js]
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