Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) will anscheinend 2013 erstmals seit Bestehen der Rundfunkgebühr diese nicht turnusgemäß erhöhen, sondern beim derzeitigen Stand von 17,98 Euro belassen. Dafür müssten aber noch einige Landtage der anstehenden Gebührenreform zustimmen.
In ihrem aktuellen Bericht werde die KEF keine Gebührernerhöhung vorschlagen, teilte die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstagausgabe) mit. Allerdings werden mit der 2013 anstehenden Reform der Rundfunkabgabe diejenigen höher belastet, die momentan lediglich eine Radiogebühr bezahlen. Der Report gehe in Kürze an die Intendanten der Sender und die Staatskanzleien.
Zunächst wolle sich die Kommission einen Überblick über die Einkünfte aus der neuen Rundfunkgebühr verschaffen, die eine pauschalisierte Abgabe pro Haushalt vorsieht. Der in der Zwischenzeit möglich werdende finanzielle Bedarf der Sender bleibe zwar dadurch vorerst ungedeckt, sei aber für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zumutbar.
Noch sei es nicht möglich, die Einnahmen nach der Gebührenreform genau vorherzusagen. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten für die Gebührenperiode 2013 bis 2016 einen Mehrbedarf von 1,47 Milliarden Euro angemeldet. Die KEF hatte bereits verdeutlicht, einen wesentlich geringeren Bedarf festzustellen.
Wie die „SZ“ vermutet, werde die KEF in ihrem Zwischenbericht 2015 die Einnahmen aus der neuen Haushaltsabgabe bilanzieren und prüfen, ob die Sender kostendeckend arbeiten. Sollte das nicht der Fall sein, könne die Kommission 2015 und 2016 eine Erhöhung der Gebühren empfehlen. Die Rundfunkabgaben werden in der Regel alle vier Jahre neu bestimmt. Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte 2009. [rh]
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