
Berlin – Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat den heute von den Ministerpräsidenten der Länder auf den Weg gebrachten 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag begrüßt.
Wie der VDZ mitteilte, sieht der Verband in dem von den Ministerpräsidenten auf den Weg gebrachten Rundfunkstaatsvertrag wichtige Forderungen der deutschen Verlage berücksichtigt. Zwar werde die Online-Expansion von ARD und ZDF im
Bereich der Bewegtbilder über das für eine technologie-neutrale Nutzung des Internet nötige Maß hinaus gestattet, doch bleibt der Auftrag zu einer staatlich finanzierten Online-Presse versagt.
„Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben“, erklärt Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ.
Entscheidend ist nach Ansicht der Zeitschriftenverleger, dass unbegrenzte gebührenfinanzierte Berichterstattung im Internet nur in Form von Bewegtbild und Ton erlaubt wird, als Lesemedium mit Text und Bild aber auf eine unterstützende Hilfstätigkeit beschränkt bleibt. Ein solcher Ausschluss selbstständiger Online-Presse lässt sich den vorgesehenen Bestimmungen entnehmen, allerdings bedarf es dafür in einigen Detailfragen einer entsprechenden Auslegung. Das gilt sowohl für die Definition der sendebezogen Telemedien als auch für diejenigen der „presseähnlichen Angebote“. [mth]
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