Das ZDF reagierte auf die am Montag (30. Juli) von Kabel Deutschland angekündigte Klage wegen der gekündigten Einspeiseverträge von ARD und ZDF gelassen. Einer „möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung“ sehe man „gelassen entgegen“, sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de.
Wie ZDF-Sprecher Alexander Stock gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte, hält die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt trotz der von Kabel Deutschland angekündigten Schritte an ihrer Position fest. „Es ist nicht länger vertretbar, dass Unternehmen, die mit der Verbreitung der Programminhalte des ZDF ein gutes Geschäft machen, zusätzliche Einnahmen aus den Rundfunkgebühren erzielen“, so Stock.
Diese Position sei „gut begründet“, daher sehe man „einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen“, sagte der ZDF-Sprecher weiter, der sich davon überzeugt zeigte, dass Kabel Deutschland mit der Klage tatsächlich eine Auseinandersetzung vor Gericht sucht. Auf Seiten des ZDF ziehe man dagegen Gespräche zur Lösungsfindung vor, entscheidend sei aber das Ergebnis. Sollte es tatsächlich zu einem Prozess kommen, werde sich aber an der Position des ZDF, ab 2013 definitiv keine Einspeiseentgelte mehr zahlen zu wollen, „nichts ändern“, betonte der ZDF-Mann.
Damit widerspricht das Zweite den Äußerungen von Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein, nach denen ARD und ZDF auch weiterhin dazu verpflichtet seien, für die Verbreitung ihrer Programme zu zahlen und weist darauf hin, dass es sich bei der Kabelverbreitung um eine Weitersendung der empfangenen Signale handle und daher die „must-carry“-Regel greife.
Zudem habe es die Digitalisierung für das Geschäftsmodell der Kabelunternehmen ermöglicht, wirtschaftlich erfolgreich im Wettbewerb mit anderen Telekommunikationsanbietern zu agieren. Daher sei das Ende der Einspeisegebühr „ein Gebot der neuen Zeit, sie schafft gleiche Bedingungen in der Kabelbranche und darüber hinaus im Wettbewerb zwischen Kabelnetzbetreibern und IPTV-Anbietern“, so Stock.
Auch auf die von Kabel Deutschland ausgesprochene Drohung, sollte es zu keiner Einigung mit den Öffentlich-Rechtlichen kommen, ab 2013 die digitalen Spartenkanäle von ARD und ZDF nicht mehr zu verbreiten, zeigte sich der ZDF-Sprecher wenig beunruhigt. „Die KDG weiß genau, dass sie rundfunkrechtlich verpflichtet ist, die Programme des ZDF, einschließlich der Partner- und der Digitalkanäle zu verbreiten“, sagte Stock und wies dabei auf die Verträge hin, die Kabel Deutschland mit seinen Kunden schließt.
In Abschnitt B, Ziffer 1.2 Satz 2 der AGB steht: „Die Signalübermittlung umfasst zumindest die gemäß den jeweiligen medienrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Territorium einzuspeisenden Inhalte; (…)“. Kabel Deutschland ist demzufolge auch weiterhin dazu verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und das jeweilige regionale Dritte zu verbreiten. Die Drohung sorge nach Ansicht von Stock lediglich für Verunsicherung bei den Zuschauern und den Kunden des Anbieters. Ob das ZDF rechtliche Schritte erwägt, sollte Kabel Deutschland ab dem 1. Januar 2013 tatsächlich die Verbreitung der digitalen Spartensender einstellen, ließ der ZDF-Sprecher unbeantwortet.
Am Montag hatte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der „FAZ“ angekündigt, gegen die Kündigung der Einspeiseverträge für die Kabel-Verbreitung von ARD und ZDF Klage einzureichen. Laut von Hammerstein seien die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verpflichtet, für die Einspeisung ihrer Programme zu zahlen. Herr von Hammerstein beruft sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten der Hamburger Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel. Demnach seien die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet, die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos. [fm]
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