In einem Rechtsstreit wegen Formulierungen in einer Dokumentation von 2013 musste das ZDF in Polen eine Niederlage hinnehmen. Wegen der Formulierung „polnische Konzentrationslager“ müssen sich die Öffentlich-Rechtlichen bei einem Holocaust-Überlebenden entschuldigen.
Der Zweite Weltkrieg und die Greueltaten der Nationalsozialisten sind auch heute noch ein Thema, besonders in Deutschland und Polen. Das weiter vorhandene Interesse wird auch in zahlreichen Dokumentationen deutlich, die sich um eine Einordnung der damaligen Geschehnisse bemühen. Eine solche Dokumentation brachte nun dem ZDF ein Verfahren in Polen ein, welches der öffentlich-rechtliche Sender am Donnerstag verlor.
Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, muss sich das ZDF laut Urteil beim Holocaust-Überlebenden Karol Tendera entschuldigen, da die Formulierung von den „polnischen Vernichtungslagern Majdanek und Auschwitz“ den heute 95-Jährigen in seiner persönlichen Würde und seiner nationalen Identität verletzt hätte. Zudem müsse der Sender eine entsprechende Erklärung auf seiner Webseite veröffentlichen.
Es war bereits der zweite Anlauf von Tendera, im April 2016 war die Klage noch abgewiesen worden, da sich das ZDF laut damaligen Urteil wirksam entschuldigt habe. Die wiederholte Verwendung ähnlicher Formulierungen in den internationalen Medien ist der aktuellen polnischen Regierung ein Dorn im Auge, künftig sollen solche Bezeichnungen sogar mit einer Gefängnisstrafe von drei Jahren geahndet werden können. [buhl]
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