Das nennt man wohl „Glück gehabt“: Das ZDF muss Ex-DFB-Präsident Reinhard Grindel nicht weiter beschäftigen. Dieser hat laut internem Gutachten keinen juristischen Anspruch auf eine Rückkehr zum Zweiten.
Zehn Jahre lang hat Grindel für das ZDF gearbeitet – 1992 bis 2002. Später wurde er Bundestagsabgeordneter der CDU und 2016 wechselte er an die Spitze des Deutschen Fußball-Bundes. Nachdem es Unklarheiten bei Sondereinkünften und Nebenverdiensten von Grindel gab, trat dieser vor kurzem von seinem Amt als DFB-Präsident zurück. Danach wurde übereine Rückkehr zum Zweiten spekuliert.
Das ZDF gab ein Gutachten in Auftrag, welches den juristischen Anspruch von Grindels Rückkehr prüfen sollte. Das Ergebnis steht nun fest: Es besteht kein Rückkehrrecht. Der ehemalige Journalist darf nicht zurück zum Mainzer Sender.
Grindel soll bei ZDF-Intendant Thomas Bellut in der Sache vorgesprochen haben. Dieser habe intern bereits klar gemacht, dass er eine Rückkehr des 57-Jährigen auf dessen alten Posten ablehne.
Bislang war aber unklar, ob Bellut das Gesuch dies auch einfach so darf. Denn nach dem Abgeordneten-Gesetz ist die Rückkehr zum ehemaligen Arbeitgeber legitim. Dort heißt es:
„Stellt der Beamte nicht binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag einen Antrag nach Absatz 1, so ruhen die in dem Dienstverhältnis begründeten Rechte und Pflichten (§ 5 Abs. 1) weiter bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand.“
Grindels zwischenzeitliche Präsidentschaft beim DFB hätte einer Rückkehr nicht im Wege gestanden, wohl aber, dass er nach der Niederlegung seines Bundestags-Mandats die besagte 3-Monats-Frist anscheinend nicht eingehalten hat. [jk]
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