Die Schmähkritik von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Reccep Tayyip Erdogan, die sich inzwischen zum Politikum entwickelt hat, war rechtmäßig – wie das ZDF am Donnerstag in einer Stellungnahme klarstellte.
Nicht nur Jan Böhmermann hält trotz des Ausmaßes, die die Affäre um den „Neo Magazin Royale“-Beitrag inzwischen angenommen hat, an seiner Schmähkritik fest und weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch das ZDF stellt sich trotz der Entfernung des Beitrags aus der Mediathek nun hinter seinen Moderator und erklärte in einer Stellungnahme gegenüber der Mainzer Staatsanwaltschaft, den Böhmermann-Beitrag für rechtmäßig zu halten.
Zur Beurteilung der Rechtslage hat sich das ZDF die Expertise einer Anwaltskanzlei eingeholt, die zu dem Schluss kommt, „dass die in Rede stehende Sequenz einschließlich des so genannten ‚Schmähgedichts‘ rechtlich zulässig war und daher die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sind“. Zudem sei die Intention des Schmähgedichtes durch die Einbettung in einen satirischen Kontext erkennbar, der durch gezielte Überzeichnung Reaktionen beim Publikum auslösen könne. In seiner Stellungnahme stellte die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt noch einmal klar, dass es sich bei dem „Neo Magazin Royal“-Beitrag um eine Reaktion auf den Wirbel um den satirischen „extra 3“-Beitrag handele. „Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern bezweckten die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen“, so das ZDF.
In der Mitteilung macht das ZDF darauf aufmerksam, dass der Qualitätsanspruch des Senders nicht der strafrechtlichen Bewertung entspricht. Mit der Verletzung des Qualitätsanspruchs hatte das ZDF die Entfernung der „Neo Magazin Royale“-Ausgabe aus seiner Mediathek begründet. ZDF-Mitarbeiter haben den öffentlich-rechtlichen Sender inzwischen dazu aufgefordert, die Sendung wieder in der Mediathek verfügbar zu machen, weil es sich um ein zeitgeschichtliches Dokument handele.
In seinem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Reccep Tayyip Erdogan hatte Jan Böhmermann im „Neo Magazin Royal“ vom 31. März auf den Unterschied von in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik verdeutlichen wollen. Dazu hatte er sich mit seinem Gedicht deutlich unter der Gürtellinie bewegt, weswegen die Türkei inzwischen einen Strafantrag gegen Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gestellt hat. Auch eine zivilrechtliche Klage gegen den ZDF-Satiriker leitete das türkische Staatsoberhaupt in die Wege. Zuvor waren bei der Staatsanwaltschaft Mainz Strafanzeigen von Privatpersonen erstattet wurden. [kw]
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