Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat erneut mehrere Fälle unerlaubter Werbung für öffentliches Glücksspiel beanstandet und die weitere Ausstrahlung in einem Fall untersagt.
Wie die ZAK am Dienstag mitteilte, beanstandeten die Medienhüter bei Sport1 die Ausstrahlung eines Werbespots für „sportingbet.com“ am 16. Oktober. Zudem untersagte sie die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen einschließlich Sponsorhinweisen für „sportingbet.com“.
Bereits im August hatte die ZAK unerlaubte Werbung für den Sportwettenanbieter „bet-at-home.com“ bei Sport1 beanstandet und darüber hinaus im Oktober jegliche Werbung für das Wettportal untersagt (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Bei Kabel Eins beanstandete die ZAK die Ausstrahlung mehrerer Spots für „digibet.com“ und „wetten.de“ sowie für „Tipico Sportwetten“ in verschiedenen Werbeblöcken am 15. bzw. 29. September.
Wie die ZAK mitteilte, berufen sich die Anbieter auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag und argumentieren, dass das darin formulierte Werbeverbot nicht angewendet werden könne. Die ZAK legt dagegen wiederholt dar, dass die Rechtsprechung des EuGH auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag keine direkte Auswirkung hat. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, haben diese Auffassung bestätigt.
„Das Werbeverbot für Glücksspiel ist geltendes Recht, sagte ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs. Die Medienhüter erwarteten von den Programmveranstaltern, dass sie sich daran halten, und würden entschlossen gegen Rechtsverstöße vorgehen.
Der Glücksspielstaatsvertrag war bis zum 31. Dezember befristet. Am 15. Dezember haben die Ministerpräsidenten der Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins eine neue Fassung beschlossen, die nach Zustimmung durch die Länderparlamente am 1. Juli 2012 in Kraft treten soll. Bis dahin gelten die Regelungen des bisherigen Glücksspielstaatsvertrages in allen Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins als Landesrecht fort. Auch der neue Staatsvertrag verbietet grundsätzlich Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, ermöglicht aber in engen Grenzen Ausnahmen für Lotterien und Sport- und Pferdewetten. [su]
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