Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat die Sendung „RTL2 News“ wegen des Verstoßes gegen anerkannte journalistische Grundsätze gerügt. In einem Beitrag des Nachrichtenmagazins waren Fiktion und Wirklichkeit miteinander vermischt worden.
Auf ihrer Sitzung vom Dienstag (16. April) hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) einen Beitrag des Nachrichtenmagazins „RTL2 News“ kritisiert. Die Medienwächter bemängelten ein fiktionales Statement einer Schauspielerin des Scripted-Reality-Formats „Köln 50667“, welches am 8. Januar im Rahmen der Nachrichtensendung ausgestrahlt worden war. Die Ausstrahlung erfolgte dabei ohne den Hinweis, dass das Interview von einer frei erfundenen Figur stammte.
Aus Sicht der ZAK stellt die Art und Weise der Ausstrahlung einen groben Verstoß gegen anerkannte journalistische Grundsätze dar. „Bei diesem Beitrag verschwimmt die Grenze zwischen Fiktion und Wirklichkeit. Hier verletzt ein Sender die Wahrhaftigkeitsregel“, so Thomas Fuchs, der Beauftragte für Programm und Werbung der ZAK. „Ich halte so einen Verstoß in einer Nachrichtensendung für eine Grenzüberschreitung, die wir nicht tolerieren können.“ [ps]
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