
Stuttgart – Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat dem Telemedien-Angebot Sky Select die Unbedenklichkeit bescheinigt.
Bei dem Video-on-Demand-Angebot „Sky Select“ der Sky Deutschland GmbH & Co. KG (früher Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG) handelt es sich um ein Telemedium im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages, das rundfunkrechtlich unbedenklich ist, so die ZAK. Hier können aktuelle Spielfilme gegen Einzelentgelt abgerufen werden. [ar]
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