ZAK beanstandet Werbeverstöße bei n-tv, Nickelodeon und Vox

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat Werbeverstöße bei den Sendern n-tv, Nickelodeon und Vox festgestellt. n-tv sieht sich dabei mit dem Vorwurf der Schleichwerbung konfrontiert.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat auf ihrer Sitzung vom 17. September in Berlin unter anderem eine unzulässige Schleichwerbung auf dem Spartensender n-tv beanstandet. Wie es in einer Mitteilung der ZAK hieß, habe n-tv im Rahmen seiner Nachrichtensendung „Autotipps für den Winter“ gegeben. In diesem am 23. Januar 2013 ausgestrahlten Beitrag hatte die Veranstalterin n-tv-Nachrichtenfernsehen GmbH die Dienstleistung der Fa. A.T.U. übermäßig herausgestellt und damit aus Sicht der Medienwächter gegen das Verbot auf Schleichwerbung verstoßen.

Weiterhin beanstandete die ZAK auf ihrer Sitzung auch Werbeverstöße von Nickelodeon und Vox. So hatte Nickelodeon am 28. Mai 2013 die Kindersendung „Die Pinguine aus Madagaskar“ durch einen Werbeblock unterbrochen. Dies sei jedoch bei Kindersendungen nicht zulässig.
 
Vox hatte hingegen innerhalb der Sendung „Das perfekte Promi Dinner“ eine Splitscreen-Werbung für ein Käse-Produkt gezeigt und diese mit dem Hinweis „Die perfekte Empfehlung“ versehen. Aus Sicht der Medienwächter wurde damit die Werbung in unzulässiger Weise mit dem redaktionellen Inhalt in Verbindung gebracht. Diese unmittelbare Verknüpfung des Splitscreen-Werbespots mit der Sendung sei ebenfalls nicht zulässig. [ps]

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