
Stuttgart – Weil Pro Sieben nach dem Freitod des Fußballers Robert Enke die Persönlichkeitsrechte der Ehefrau verletzt haben soll, hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) einen Nachrichtenbeitrag des Senders beanstandet.
Wie die ZAK mitteilt, wurden in einem Beitrag der Pro-Sieben-Sendung „Newstime“ über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke auch Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort gezeigt. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit diesen Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte der Witwe nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen. Laut Mitteilung hat sich Pro Sieben wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.
Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schleichwerbung hat die ZAK zudem eine Ausgabe der Wissenschaftssendung „Schau Dich schlau“ bei RTL 2 beanstandet. In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt und die Zuschauer damit in die Irre geführt.
Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57 500 Euro verhängt. Die Direktoren ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Quiznight-Sendungen des Senders Sat 1 mit jeweils 20 000 Euro Bußgeld, der Sender 9 Live muss ein Bußgeld von 5 000 Euro zahlen. Super RTL handelte sich mit „Master Quiz“ ein Bußgeld von 12 500 Euro ein. Super RTL hat die Gewinnspielsendung mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach Angaben des Senders nicht mehr geplant. [cg]
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