Offenkundig strafbare Inhalte müssen von Onlineplattform-Betreibern innerhalb von 24 Stunden nach Hinweis gelöscht werden – nur halten sich die Verantwortlichen kaum daran. Die Justizminister fordern nun höhere Strafen als Druckmittel.
Schon im vergangenen Jahr wurde mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Betreibern von Online-Plattformen ein klarer Kurs vorgeschrieben: Wenn strafbare Inhalte von Nutzern oder Behörden gemeldet werden, müssen diese innerhalb einer Tagesfrist entfernt werden.
Nun beklagen die Landesjustizminister, dass sich das Durchsetzungsgesetz nicht durchsetzen lässt: „Inhaltsleere Antworten auf Anfragen der Strafverfolgungsbehörden“ beklagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen – und fordert zusammen mit seinen Amtskollegen Bundesjustizministerin Katharina Barley dazu auf, den Weg für empfindliche Strafmaßnahmen zu ebnen, wie „turi2“ zuerst berichtete.
Ein „zahnloser Tiger“ sei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sonst – deshalb haben die Landesjustizminister die Verhängung empfindlicher Strafen für unkooperative Plattformbetreiber ins Auge gefasst: Geldbußen von bis zu einer halben Million Euro sollen dann schon bei ausweichendem Kommunikationsverhalten der säumigen Verantwortlichen verhängbar sein. [rs]
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