Am Verhandlungstisch konnten sich Google und die GEMA nicht einigen. So fällt dem Landgericht Hamburg die Aufgabe zu, im Streit um das Urheberrecht im Netz Orientierung zu bieten. Nur vordergründig geht es um zwölf Musikvideos, die die GEMA aus Youtube verbannen will.
Vor 50 Jahren besang Conny Froboess „Zwei kleine Italiener“. Jetzt könnte das Liedchen nicht nur Schlager-, sondern auch Rechtsgeschichte schreiben. Das Landgericht Hamburg entscheidet am Freitag über eine Klage der deutschen Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den Google-Dienst Youtube.
Vordergründig wird entschieden, ob die Videoplattform genug tut, um auf Verlangen der GEMA zwölf urheberrechtlich geschützte Titel zu sperren und auch künftig nicht mehr in Videoclips zugänglich zu machen. Darunter befindet sich auch der Hit von 1962. Darüber hinaus geht es in dem Verfahren, bei dem es nach dem Urteil des Landgerichts vermutlich in die nächste Instanz gehen wird, aber auch um grundsätzliche Fragen, wie der Umgang mit Musik und Filmen im Internet geregelt sein soll.
Google und die GEMA streiten sich um die Lizenzrechte im Netz. „Beim Streaming von Musikvideos sind aus unserer Sicht die gleichen Nutzungsrechte betroffen wie beim Audio-Streaming“, sagte GEMA-Jurist Alexander Wolf. Diese seien das Vervielfältigungsrecht – also die Erstellung der Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes – und das Recht, ein Werk öffentlich zugänglich zu machen. Hier sieht Wolf Youtube in der Verantwortung für die von den Nutzern auf die Video-Plattform hochgeladenen Filme: „Wir betrachten Youtube nicht als Service-Provider, sondern in großen Teilen als Content-Provider, der sich Inhalte zu eigen macht und mit Werbung verknüpft.“Youtube: Kein Einfluss auf hochgeladene Inhalte
Dem widerspricht Google. „Youtube ist eine Hosting-Plattform“, sagt Google-Sprecherin Mounira Latrache. „Als Hosting-Plattform nehmen wir keinen Einfluss darauf, welche Inhalte Nutzer hochladen.“ Pro Minute würden mehr als 60 Stunden Videomaterial hochgeladen, es sei praktisch unmöglich, das vorab zu überprüfen.
Als Streaming wird die Direktübertragung von Musik oder Filmen über das Internet bezeichnet – ohne dass wie beim Download ein Speichern der Dateien angeboten wird. Für das Musik-Streaming hat die GEMA inzwischen eine Vereinbarung mit dem Branchenverband Bitkom getroffen – auf dieser Grundlage überweisen derzeit zwei Internet-Musikdienste, Simfy und Deezer, Geld an die GEMA. Mit weiteren Anbietern, darunter auch Spotify, sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Dieser Vertrag erstreckt sich auf Dienste, die gegen Zahlung eines festen Entgelts – zurzeit meist etwa zehn Euro im Monat – genutzt werden können.
Bei werbefinanzierten Musik-Streaming-Diensten bietet die GEMA ihren Tarif VR-OD 9 an, der die Abführung von 10,25 Prozent der Werbeeinnahmen vorsieht. Bei Diensten mit „hoher Interaktivität“, zu denen Youtube zählen dürfte, werden ohne Rabatt 0,6 Cent pro abgerufenem Stream fällig. Diese Tarife sind seit Dezember 2011 festgeschrieben.Auseinandersetzung schwelt seit mehr als zwei Jahren
[Christoph Kerkmann/ar/Peter Zschunke]
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