Der Kraftprotz und YouTuber „Flying Uwe“ ist inzwischen mit dem Vorwurf von Schleichwerbung fest verknüpft – die Behörden lassen ihn jetzt aber erstmal in Ruhe.
Sein Widerspruch hat ihm zwar so direkt nichts gebracht, dennoch drohen „Flying Uwe“ fürs Erste keine Strafen in fünfstelliger Höhe. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein warf ihm bei drei seiner Videos Schleichwerbung vor, weil er seine eigenen Produkte platzierte. Dafür verdonnerte die Anstalt ihn zu einem Bußgeld in Höhe von 10.500 Euro.
Daraufhin legte Uwe Schüder, wie der Kanalbetreiber mit realem Namen heißt, Widerspruch bei der Medienanstalt ein. Dieser wurde zurückgewiesen. Auch nach mehrfacher Aufforderung kennzeichnete Schüder die betroffenen Videos nicht ordnungsgemäß, sondern löschte sie inzwischen stattdessen. Daraufhin wurde nun auch das Bußgeldverfahren eingestellt – gut für Schüde.
Die Werbekennzeichnung ist im Netz nicht erst seit dem Fall von „Flying Uwe“ ein Thema. Nach dem Entfernen der beanstandeten Videos hält er sich jedoch an die Regeln. Bestimmt hat es auch andere Produzenten an die Kennzeichnungspflicht erinnert und die Dringlichkeit unterstrichen.
Der Vorsitzende des Medienrats, Lothar Hay, ist nicht ganz unzufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Ums Geld ging es ihm offenbar nicht. „Mittlerweile entsteht bei den Betreibern von Angeboten auf Videoplattformen und in Sozialen Medien ein Bewusstsein für die geltenden Werbe- und Kennzeichnungsvorschriften und für die möglichen Konsequenzen, die bei einem Verstoß gegen sie drohen. Der MA HSH geht es in Verfahren wie diesem darum, die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für Werbung im Netz durchzusetzen. Das ist gelungen.“[jk]
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