Während die Telekom im Mai ein Datenvolumen für Internet-Anschüsse einführen will, ist HD Plus in Erklärungsnot. Zudem wurden zwei Familien die Sat-Antenne per Gericht verboten. Welche Themen Leser und Fachwelt in dieser Woche sonst noch bewegten, erfahren Sie in unserem Rückblick.
Telekom: Datenvolumen für Festnetz schon ab Mai
Bereits im März zeigten sich zahlreiche Nutzer empört, als die Telekom zugab, intern über Volumenbegrenzungen für den Datentransfer im Festnetz nachzudenken. Am Montag hat die Deutsche Telekom nun angekündigt, bereits am 2. Mai Volumenobergrenzen für Festnetzanschlüsse einzuführen. Bei einer Überschreitung des Volumens soll die Anschlussgeschwindigkeit demnach auf 384 Kbit/s gedrosselt werden. Vorerst sollen die neuen Beschränkungen nur bei Neuverträgen greifen. Eine Ausweitung auf die bestehenden Verträge behält sich der Netzbetreiber jedoch ganz klar vor. Lesen Sie weiter… HD Plus in Erklärungsnot
HD Plus wächst, immer mehr Kunden entscheiden sich für das Angebot. In den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres legte das Unternehmen sogar einen Quartalsrekord hin. Doch HD Plus hat ein Erklärungsproblem: Viele Verbraucher, die sich einen neuen Flachbildschirm oder einen HDTV-Receiver zulegen, gehen davon aus, dass sie automatisch auch die HD-Sender der privaten Programmveranstalter empfangen. Fast die Hälfte, nämlich 47 Prozent, der Käufer einer HD-Box ohne HD-Plus-Zertifizierung sind der Meinung, sie könnten RTL HD , Sat 1 HD und Co. mit ihrem neuen Gerät sehen. „Damit ist eine entsprechende Kundenunzufriedenheit vorprogrammiert“, erklärt Timo Schneckenburger, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb bei HD Plus. Lesen Sie weiter…3:0 für ARD/ZDF: KDG erleidet nächste Niederlage vor Gericht
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen weiteren Siegim Streit mit Kabel Deutschland um die Zahlung von Einspeisegebührenerrungen. Nach dem WDR und dem SWR ist der Kabelkonzern nun auch mitseiner Klage gegen den BR vor dem Münchner Landgericht gescheitert. Wieder Bayerische Rundfunk am Donnerstag bekannt gab, haben die Richterentschieden, dass der öffentlich-rechtliche Sender für die Weiterleitungseiner Programme in den Netzen von Kabel Deutschland weiterhin nichtsbezahlen muss. Lesen Sie mehr… Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne
An die Hausfassade montierte Satelliten-Antennen sorgen schon seitJahren immer wieder für Streitereien zwischen Mietern undHauseigentümern. Während die einen die Vorteile des Satellitenempfangsund des oftmals größeren Programmspektrums genießen wollen, sehen dieanderen in den Schüsseln eine Verschandelung der eigenen Hausfassade. InMünchen kam ein solcher Fall nun vor Gericht und wurde zu Gunsten derklagenden Vermieterin entschieden, wie die „Süddeutsche Zeitung“ amDienstag auf ihrem Online-Portal berichtete. Stein des Anstoßes war dabei eine Parabolantenne, die zwei deutscheFamilien arabischer Herkunft auf dem Geländer einer Dachterrassemontiert hatten, um auch die TV-Sender aus ihrer Heimat empfangen zu können. Lesen Sie mehr…[red]
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