Der bayerische Justizminister und der Bundesvorstand der CDU fordern eine schnelle Ausweitung der Ende 2015 in Kraft getretenen, höchst umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Entgegen den ursprünglichen Pläne soll auch der Verfassungsschutz auf die Daten zugreifen können.
Gegen alle Widerstände wurde im Oktober 2015 die Vorratsdatenspeicherung nach fünf Jahren wieder eingeführt. Trotz aller Beteuerungen seitens der Regierung, die gesammelten Daten nur bei schweren Verbrechen auch an die entsprechenden Behörden weiterzuleiten, war von Seiten der Kritiker befürchtet worden, dass die Versprechen nicht lange Bestand haben würden. Der jüngste Vorschlag des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) dürfte die Gegner bestätigen, denn nach dem Willen des Politikers soll die Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet werden.
Im Nürnberger Presseclub verlangte Bausback „dass wir uns mit digitaler Spurensicherung in Hinblick auf Textkommunikation nochmal intensiv auseinandersetzen“ und fordert eine Ausweitung der Überwachung auch auf die sozialen Medien. Gerade im Hinblick auf die Vorkommnisse in Köln an Silvester könne dies bei Ermittlungen helfen.
Doch auch die CDU plant bereits eine, sogar weitreichendere, Ausweitung des Gesetzes. So soll künftig auch der Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten erhalten, wie der Bundesvorstand der Partei am vergangenen Wochenende in einer Erklärung festhielt. Dies stünde im klaren Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der den Verfassungsschutz im Gesetz nicht vorgesehen hatte.
Ob die Pläne durchgeführt werden können, ist jedoch noch offen, denn zum einen wird das Sammeln der Daten noch gut eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Zum anderen wurden bereits erste Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht, mit dem Ziel, das Gesetz wieder zu kippen. [buhl]
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